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Pressemeldung

(aga) Das Amt für Jugend und Familie der Landeshauptstadt Mainz sucht Pflegepersonen oder Pflegefamilien – insbesondere für Kinder ab vier Jahren. Zudem wurde finanzielle Unterstützung von Pflegepersonen in Elternzeit beschlossen: Sie können rückwirkend zum 1. Januar 2025 elterngeldähnliche Leistungen beantragen.

Aktuelles aus dem Jugendamt: Pflegepersonen gesucht & elterngeldähnliche Leistungen für Pflegefamilien beschlossen

Pflegepersonen für Kinder zwischen vier und acht Jahren gesucht

Wenn Kinder nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, vermittelt der Pflegekinderdienst des Amts für Jugend und Familie die zeitlich befristete oder dauerhafte Aufnahme in eine geeignete Pflegefamilie oder -stelle. Aktuell betreut der kommunale Pflegekinderdienst 130 Kinder, die in Pflegefamilien und sozialpädagogischen Pflegestellen leben. Im vergangenen Jahr konnten fünf Kinder in neue Pflegeverhältnisse vermittelt werden. Derzeit werden für sechs Kinder zwischen vier und acht Jahren passende Pflegefamilien gesucht. Grundsätzlich können nicht nur Ehepaare, sondern ebenso unverheiratete Paare oder alleinstehende Menschen – mit oder ohne Kinder – Pflegepersonen werden. Folgende Voraussetzungen sind hilfreich hierfür: Positive Grundeinstellung zum Leben, Engagement und Freude im Umgang mit Kindern, Flexibilität, Belastbarkeit, Gelassenheit und Geduld sowie die Bereitschaft, das eigene Erziehungsverhalten zu reflektieren. Als äußere Bedingungen sollten die wirtschaftlichen Verhältnisse und ausreichend Platz für ein Pflegekind gesichert sein. Das Jugendamt prüft die pädagogische Eignung, äußeren Voraussetzungen und wirtschaftliche Situation von Bewerber:innen. Fällt die Beurteilung positiv aus, erfolgt nach einer Teilnahme an einem Vorbereitungskurs das Einverständnis des Jugendamtes zur Aufnahme eines Pflegekindes. Bei Fragen und Problemen erhalten Pflegepersonen Unterstützung vom Pflegekinderdienst, in Form von pädagogischer Beratung, Fortbildungen und Seminaren, Hilfestellungen im Umgang mit den Herkunftseltern oder rechtlichen Hinweisen.


Elterngeldähnliche Leistungen für Pflegepersonen in Elternzeit

Paare oder Einzelpersonen, die sich dafür entscheiden ein Pflegekind auf Dauer aufzunehmen, können rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 elterngeldähnliche Leistungen beantragen. Die monatliche Zahlung steht Elternteilen für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten nach der Aufnahme eines Kindes im Alter zwischen null und sechs Jahren zu, wenn sie in dieser Zeit ihre Arbeit ruhen lassen. Pflegeltern erhalten in Rheinland-Pfalz, gemäß den Empfehlungen des Landesjugendamtes, monatliche Pauschalbeträge von 420 Euro für Pflege und Erziehung sowie einen nach Alter des Pflegekindes gestaffelten Beitrag für Sachaufwände wie Unterkunft, Ernährung, Bekleidung und Dinge des persönlichen Bedarfs. Nehmen Eltern ein Kind in die Familie auf, sind sie zwar berechtigt bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit zu beantragen, sind jedoch explizit vom Elterngeldbezug (gemäß § 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) ausgeschlossen. Die finanziellen Einbußen, die durch einen zeitweisen Verzicht auf die Berufstätigkeit entstehen, können nicht allein durch den Erziehungsanteil des Pflegegeldes und den Kosten für den Sachaufwand ausgeglichen werden. Für den Beginn eines Dauerpflegeverhältnisses können nun die elterngeldähnlichen Leistungen auf 850 Euro bei Paaren und 1.500 Euro für Alleinerziehende erweitert werden. Damit potentiell mehr Pflegeeltern davon profitieren können, gewährt die Stadt Mainz die elterngeldähnlichen Leistungen für Kinder, die zum Aufnahmezeitpunkt in die Dauerpflegestelle bis zu sechs Jahre alt sind, wohingegen der Bezug von Elterngeld nach dem BEEG sich nur auf die ersten 14 Lebensmonate eines Kindes bezieht.

Unter dem Titel „Aktuelles aus dem Jugendamt“ informiert die Stadtverwaltung zu aktuellen Themen aus dem Amt für Jugend und Familie. Dieses bietet Informations-, Hilfs-, Förder- und Freizeitangebote für junge Menschen, Familien und Alleinerziehende. Mit den sozialen Dienstleistungen wird Benachteiligung abgebaut und positive Lebensbedingungen für alle jungen Mainzer Bürger:innen und ihre Eltern geschaffen.

Kontakt
Beratung zur Aufnahme von Pflegekindern oder zu elterngeldähnliche Leistungen:
Anna Edel, Teamleitung Pflegekinderdienst, Telefon: 06131 /12 – 3587, E-Mail: anna.edel@stadt.mainz.de.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Ralf Peterhanwahr
stv. Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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