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Pressemeldung

(fsc) Seit Freitag, den 1. August 2025, stehen den Bürger:innen in Mainz neue Onlinedienste zur Verfügung, die den Umgang mit wichtigen amtlichen Dokumenten erheblich vereinfachen. Die neuen digitalen Angebote umfassen die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung), die Vaterschaftsanerkennung, die Mutterschaftsanerkennung sowie die Sorgeerklärung. Diese digitalen Services sollen den bürokratischen Aufwand für die Mainzer Bevölkerung deutlich verringern und den gesamten Antragsprozess deutlich schneller und unkomplizierter gestalten.

Landeshauptstadt Mainz führt ab 1. August 2025 neue digitale Onlinedienste für wichtige amtliche Dokumente ein

Sozialdezernentin Jana Schmöller begrüßt die neuen Angebote: „Wir sind stolz darauf, den Service neuen Onlineanträge seit dem 1. August 2025 anbieten zu können. Die neuen Services bieten den Eltern in Mainz eine deutlich einfachere und zeitsparendere Möglichkeit, wichtige Urkunden und Bescheinigungen zu beantragen. Dies wird besonders junge Eltern spürbar entlasten.“

Oberbürgermeister Nino Haase ergänzt: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist uns ein zentrales Anliegen. Die neuen Onlinedienste sind ein weiterer wichtiger Schritt, um den Service für unsere Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und gleichzeitig unserer Verwaltung zu unterstützen. Die neue Möglichkeit zur digitalen Beantragung ist ein Gewinn für alle, die auf schnelle und unbürokratische Lösungen angewiesen sind.“

Die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung) kann von unverheirateten Müttern online beantragt werden. Der Antrag wird direkt digital ausgefüllt, und die Bescheinigung wird kostenfrei per Post zugeschickt. Diese Bescheinigung ist unter anderem erforderlich, um bei Behörden, Banken oder Bildungseinrichtungen nachzuweisen, dass kein Eintrag im Sorgeregister vorliegt. Durch die Online-Beantragung entfällt der Gang zum Amt und beschleunigt den Prozess erheblich.

Unverheiratete Väter können ihre Vaterschaft durch die neue Online-Möglichkeit zur Vaterschaftsanerkennung vorab vorbereiten. Sie übermitteln die notwendigen Angaben digital und können anschließend einen Termin zur Beurkundung beim Jugendamt anfragen. Der Besuch beim Amt erforderlich, jedoch spart die Online-Vorbereitung nicht nur Zeit, sondern sorgt auch für eine reibungslose Beantragung.

Für Mütter, die eine Mutterschaftsanerkennung benötigen – etwa aufgrund ihres Heimatrechts – steht ebenfalls ein Online-Service zur Verfügung. Dies gilt sowohl für Mütter mit ausländischer als auch in einigen Fällen für Mütter mit deutscher Staatsangehörigkeit, wenn es die Staatsangehörigkeit des Vaters erfordert. Der Online-Service vereinfacht den Antrag und beschleunigt die gesamte Bearbeitung.

Ein weiterer wichtiger Service ist die Sorgeerklärung: Unverheiratete Eltern können künftig auch die Beurkundung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind einfach und schnell online anfragen. Voraussetzung für diesen Service ist eine vorherige Vaterschaftsanerkennung. Auch hier ist ein Besuch beim Jugendamt notwendig, jedoch entfällt die langwierige Antragstellung vor Ort.

Die neuen Onlinedienste sind ab jetzt hier aufrufbar:
https://www.sorgeregisterauszug-online.de/
https://www.sorgeerklaerung-online.de/

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Andreas Behringer
Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
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