Pressemeldung
Die Landeshauptstadt Mainz unterstützt künftig ältere Menschen ab 65 Jahren mit geringem Einkommen dabei, ihr eigenes Zuhause barrierefreier, energieeffizienter und klimaschonender zu gestalten. Der Stadtrat hat eine entsprechende Förderrichtlinie beschlossen.
Mainz fördert Modernisierungs- und Klimaschutzmaßnahmen an Wohnungen von Senior:innen
Mit der Richtlinie fördert die Stadt Mainz kleinere Modernisierungs- und Klimaschutzmaßnahmen an selbst genutztem Wohnraum von älteren Menschen mit geringem Einkommen. Ein Ziel der Förderung ist es, Senior:innen ein selbstbestimmtes Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Kleine Umbaumaßnahmen – etwa zur Verbesserung der Barrierefreiheit oder zur Anpassung an veränderte Wohnbedürfnisse – sollen dazu beitragen, dass sie so lange wie möglich im vertrauten Umfeld leben können. Gleichzeitig werden auch ressourcenschonende Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz gefördert.
Sozialdezernentin Jana Schmöller erklärt: „Mit dieser Förderung verbinden wir zwei wichtige Ziele: Wir stärken die Lebensqualität älterer Menschen, indem wir ihr Zuhause sicherer und altersgerechter machen. Gleichzeitig leisten wir einen Beitrag zum Klimaschutz in unserer Stadt. Uns ist bewusst, dass viele Seniorinnen und Senioren sich solche Investitionen aus eigener Kraft nicht mehr ohne Weiteres leisten können, deshalb setzen wir hier gezielt an und schaffen Unterstützung.“
Förderfähig sind insbesondere:
- bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnfunktion und der Barrierefreiheit
- Energieeffiziente Sanierungen
- ressourcenschonende Modernisierungen
- ökologische Maßnahmen
- Pflanzung heimischer und hitzeresistenter Baumarten
Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Förderung wird als einmaliger Investitionszuschuss gewährt. Nähere Informationen zu Voraussetzungen sind auf der Website der Stadt Mainz unter dem Stichwort „Wohnraumförderung“ (siehe Link unten) abrufbar.
Finanzierung
Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt aus den Einnahmen der Fehlbelegungsabgabe. Diese sind zweckgebunden für die soziale Wohnraumförderung und betragen derzeit rund 1,94 Millionen Euro.
Hintergrund der Finanzierung: Was ist die Fehlbelegungsabgabe?
Die Fehlbelegungsabgabe zahlen Mieter:innen von Sozialwohnungen, deren Einkommen inzwischen über den Einkommensgrenzen für geförderten Wohnraum liegt. So können sie in ihrer Wohnung bleiben, leisten aber mit dieser Abgabe einen finanziellen Ausgleich. Die Stadt Mainz verwendet die Einnahmen zweckgebunden: Sie fließen vollständig in die soziale Wohnraumförderung zurück.
Sozialdezernentin Jana Schmöller erklärt: „Mit dieser Förderung verbinden wir zwei wichtige Ziele: Wir stärken die Lebensqualität älterer Menschen, indem wir ihr Zuhause sicherer und altersgerechter machen. Gleichzeitig leisten wir einen Beitrag zum Klimaschutz in unserer Stadt. Uns ist bewusst, dass viele Seniorinnen und Senioren sich solche Investitionen aus eigener Kraft nicht mehr ohne Weiteres leisten können, deshalb setzen wir hier gezielt an und schaffen Unterstützung.“
Förderfähig sind insbesondere:
- bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnfunktion und der Barrierefreiheit
- Energieeffiziente Sanierungen
- ressourcenschonende Modernisierungen
- ökologische Maßnahmen
- Pflanzung heimischer und hitzeresistenter Baumarten
Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Förderung wird als einmaliger Investitionszuschuss gewährt. Nähere Informationen zu Voraussetzungen sind auf der Website der Stadt Mainz unter dem Stichwort „Wohnraumförderung“ (siehe Link unten) abrufbar.
Finanzierung
Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt aus den Einnahmen der Fehlbelegungsabgabe. Diese sind zweckgebunden für die soziale Wohnraumförderung und betragen derzeit rund 1,94 Millionen Euro.
Hintergrund der Finanzierung: Was ist die Fehlbelegungsabgabe?
Die Fehlbelegungsabgabe zahlen Mieter:innen von Sozialwohnungen, deren Einkommen inzwischen über den Einkommensgrenzen für geförderten Wohnraum liegt. So können sie in ihrer Wohnung bleiben, leisten aber mit dieser Abgabe einen finanziellen Ausgleich. Die Stadt Mainz verwendet die Einnahmen zweckgebunden: Sie fließen vollständig in die soziale Wohnraumförderung zurück.
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Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Andreas Behringer
Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
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