Pressemeldung
(rap) Die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR (KAW) - seit dem 1. Januar 2024 sowohl in der Stadt Mainz als auch im Landkreis Mainz-Bingen zuständig für die Erbringung kommunaler Abfallwirtschaftsdienstleitungen - hatte am 13. November 2025 im Verwaltungsrat den zweiten Wirtschaftsplan nach der Gründung der KAW vorgelegt.
KAW Mainz I Bingen AöR stellt Wirtschaftsplan 2026 vor
Die KAW rechnet im kommenden Jahr 2026 mit Erträgen von ca. 68,746 Mio. Euro und Aufwendungen von ca. 67,941 Mio. Euro. Gegenüber der Wirtschaftsplanung 2025 steigen damit die Erträge um ca. 10,16 % und die Aufwendungen um ca. 8,73 %. War der Wirtschaftsplan 2025 noch von einem Verlust von ca. 0,08 Mio. Euro ausgegangen, bedeutet das nun für das Wirtschaftsjahr 2026 einen leichten Überschuss von ca. 0,80 Mio. Euro.
Das Investitionsvolumen ist mit ca. 15,735 Mio. Euro geplant, was gegenüber der Planung von 2025 eine stattliche Steigerung um ca. 56,83 % bedeutet. Allgemein sollen damit Abfallsammelfahrzeuge - für die Stadt Mainz mit elektrischem Antrieb -, Abfallbehälter und eine neue Finanzbuchhaltungssoftware angeschafft werden. Darüber hinaus werden speziell für den Bereich Stadt Mainz ein Erdaushubzwischenlager, eine Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge und die weitere Ertüchtigung des Blockheizkraftwerkes (BHKW) finanziert. Dagegen soll im Bereich Landkreis Mainz-Bingen in die Verlegung bzw. den Neubau der Wertstoffhöfe in Oppenheim und Gau-Algesheim investiert werden.
Trotz dieser enormen Investitionssumme bleibt für beide Gebührenbereiche - die Stadt Mainz und den Landkreis Mainz-Bingen - das Gebührenniveau auch für das Jahr 2026 unverändert. Allerdings ist die Entwicklung auf den Entsorgungsmärkten weiterhin sehr angespannt. Darüber hinaus tritt im Jahr 2026 die dritte Stufe des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) in Kraft, wodurch die CO2-Steuer nochmals ansteigen wird.
Das Investitionsvolumen ist mit ca. 15,735 Mio. Euro geplant, was gegenüber der Planung von 2025 eine stattliche Steigerung um ca. 56,83 % bedeutet. Allgemein sollen damit Abfallsammelfahrzeuge - für die Stadt Mainz mit elektrischem Antrieb -, Abfallbehälter und eine neue Finanzbuchhaltungssoftware angeschafft werden. Darüber hinaus werden speziell für den Bereich Stadt Mainz ein Erdaushubzwischenlager, eine Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge und die weitere Ertüchtigung des Blockheizkraftwerkes (BHKW) finanziert. Dagegen soll im Bereich Landkreis Mainz-Bingen in die Verlegung bzw. den Neubau der Wertstoffhöfe in Oppenheim und Gau-Algesheim investiert werden.
Trotz dieser enormen Investitionssumme bleibt für beide Gebührenbereiche - die Stadt Mainz und den Landkreis Mainz-Bingen - das Gebührenniveau auch für das Jahr 2026 unverändert. Allerdings ist die Entwicklung auf den Entsorgungsmärkten weiterhin sehr angespannt. Darüber hinaus tritt im Jahr 2026 die dritte Stufe des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) in Kraft, wodurch die CO2-Steuer nochmals ansteigen wird.
Herausgeber
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Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Andreas Behringer
Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
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