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Pressemeldung

Die Finanzämter haben die Landeshauptstadt darüber informiert, dass sich die Bearbeitung der Grundsteuermessbescheide zur Berechnung der Grundsteuer A und B verzögert. Insbesondere konnten bislang noch keine Eigentumswechsel bearbeitet werden, welche im Jahr 2025 vollzogen wurden.

Grundsteuer: Verzögerung bei der Umschreibung von Eigentumswechseln aus dem Jahr 2025 bei Finanzämtern

Aus diesem Grunde konnten zum Stichtag 01.01.2026 zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keinerlei Grundsteuermessbescheide durch die Finanzämter versendet werden. Die Stadt Mainz kann die auf diesen Grundlagenbescheiden beruhenden Vorgänge daher leider ebenfalls noch nicht bearbeiten.
Dies hat zur Folge, dass sich der Versand von neuen bzw. geänderten Grundsteuerbescheiden durch die Stadt Mainz verzögert. Sobald der Landeshauptstadt die notwendigen entsprechenden Änderungsmitteilungen der Finanzämter vorliegen, wird die Finanzverwaltung die Bearbeitung der Eigentumswechsel so schnell als möglich bearbeiten.
Da derzeit aber zugleich noch massive Arbeitsrückstände aus der erstmaligen Veranlagung vom 13.01.2025 für den 01.01.2025 vorliegen, kann eine sofortige Bearbeitung nach Zugang der Bescheide des Finanzamts nicht garantiert werden. Die Landeshauptstadt Mainz bittet diesbezüglich um Geduld.

Bei Fragen können sich Interessierte an Ihre/n im Grundsteuerbescheid aufgeführten Sachbearbeiter:in wenden.

Herausgeber

Landeshauptstadt Mainz
Abteilung Presse und Kommunikation
Andreas Behringer
Abteilungsleiter und Pressesprecher
Stadthaus Große Bleiche (Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1)
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 12-22 21
E-Mail
pressestellestadt.mainzde
Internet