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Pressemeldung

(rap) Die Fastnacht gehört in Mainz zur Identität der Stadt. Tausende Menschen feiern ausgelassen, bunt und fröhlich, darunter auch viele Kinder und Jugendliche. Damit die närrischen Tage für alle sicher und positiv in Erinnerung bleiben, ruft der Fachbereich Kinder- und Jugendschutz/Streetwork, des Amts für Jugend und Familie, zu einem achtsamen und verantwortungsvollen Miteinander auf.

Jugendschutz an Fastnacht in Mainz: Kontrollen dienen Schutz junger Menschen während der närrischen Tage

Jugendschutz ist keine reine „Kontrollaufgabe“, sondern eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Gerade Erwachsene haben dabei eine wichtige Vorbildfunktion. Ein bewusster Umgang mit Alkohol, respektvolles Verhalten und ein wachsames Auge auf junge Menschen tragen dazu bei, dass Fastnacht für alle ein schönes Erlebnis bleibt.

Der Fachbereich wird an den Fastnachtstagen sichtbar präsent sein. Neben Kontrollen steht vor allem die präventive Arbeit im Mittelpunkt. Die Streetworkerinnen sind im Stadtgebiet unterwegs und leisten aufsuchende Arbeit. Sie sprechen junge Menschen aktiv an, verteilen kostenlos Wasser und stehen für Gespräche, Hilfe und Unterstützung zur Verfügung. Darüber hinaus werden Flyer mit Hinweisen zum sicheren Feiern sowie wichtigen Notfallnummern ausgegeben. Ziel ist es, frühzeitig zu sensibilisieren, Risiken zu minimieren und im Bedarfsfall schnell und unkompliziert Hilfe anbieten und vermitteln zu können.

Die präventiven Maßnahmen orientieren sich inhaltlich an der bekannten Kampagne „Weck, Worscht un Wasser“, die für einen verantwortungsvollen und gesundheitsbewussten Umgang während der Fastnacht steht.
Perspektivisch ist geplant, „Weck, Worscht un Wasser“ wieder stärker in den öffentlichen Fokus zu rücken. Für die Finanzierung des Projekts – einschließlich der Taschen sowie deren sinnvoller Bestückung mit Wasser, Snacks und weiteren Materialien – freut sich der Fachbereich über die Unterstützung von Organisationen und Vereinen, die das Projekt finanziell fördern möchten.

Fastnacht lebt von Gemeinschaft und genau diese Gemeinschaft ist auch beim Thema Jugendschutz gefragt. Wenn alle aufeinander achten, hinschauen statt wegschauen und Verantwortung übernehmen, können die närrischen Tage für alle Generationen sicher und unbeschwert verlaufen.

Parallel dazu sind die Fachkräfte in enger Zusammenarbeit mit der Polizei im Stadtgebiet im Einsatz und führen Jugendschutzkontrollen durch. Dabei wird überprüft, ob die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen eingehalten werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, frühzeitig auf mögliche Verstöße aufmerksam zu machen, präventiv einzuwirken und sowohl Veranstalter:innen als auch Feiernde für einen verantwortungsvollen Umgang zu sensibilisieren. Die Kontrollen dienen somit nicht nur der Durchsetzung von Regeln, sondern vor allem dem Schutz junger Menschen während der Fastnachtstage.

Bereits im Vorfeld finden zudem Gespräche mit dem Einzelhandel sowie mit Standbetreiber:innen statt, um über die Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu informieren und an deren Einhaltung zu erinnern. In diesem Rahmen wurden unter anderem Informations- und Hinweisplakate ausgegeben, die gut sichtbar auf die Bestimmungen des Jugendschutzes aufmerksam machen.

Infobox mit Jugendschutzgesetz-Regelungen:
Alkohol
• Unter 16 Jahren: Abgabe und Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten.
• Unter 18 Jahren: Bier, Wein und Sekt erlaubt.
• Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke (z. B. Schnaps, Alkopops, viele Mixgetränke): erst ab 18 Jahren erlaubt.
• Auch Volljährige dürfen Alkohol nicht an unter 16-Jährige weitergeben.

Rauchen & Vapes
• Tabakwaren, E-Zigaretten (Vapes) und andere Tabakerzeugnisse dürfen nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden.
• Auch der Konsum in der Öffentlichkeit ist unter 18 Jahren nicht erlaubt.

Straßenfastnacht + öffentliche Tanzveranstaltungen
• Das JuSchG verbietet Kindern und Jugendlichen nicht generell, sich im öffentlichen Raum aufzuhalten. Es gibt keine festen Uhrzeiten, bis zu denen sich Minderjährige draußen aufhalten dürfen.
• Einschränkungen gelten vor allem für Gaststätten, Clubs oder Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen.
• Öffentliche Tanzveranstaltungen (z. B. Partys, viele Fastnachtsveranstaltungen in Innenräumen): unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person erlaubt, 16 und 17 Jahre: ohne Begleitung bis 24 Uhr.
• Gaststätten: Aufenthalt für Kinder und Jugendliche nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person erlaubt.
• Nachtbars, Nachtclubs oder ähnliche Vergnügungsbetriebe: grundsätzlich unter 18 Jahren verboten.

Verantwortung der Verkaufsstände und Veranstalter:innen
Verkaufsstände, Gastronomie und Veranstalter:innen sind verpflichtet, Alterskontrollen durchzuführen und die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. In schweren Fällen sind auch gewerberechtliche Konsequenzen möglich.


Kontakt - E-Mail: jugendschutz@stadt.mainz.de.
Weitere Informationen:
https://www.hdjr-mainz.de/kinder-und-jugendschutz

Herausgeber

Landeshauptstadt Mainz
Abteilung Presse und Kommunikation
Andreas Behringer
Abteilungsleiter und Pressesprecher
Stadthaus Große Bleiche (Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1)
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 12-22 21
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pressestellestadt.mainzde
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