Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schw
ierigkei
ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfe
währung geklärt werden.
Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu
erst genommen werden müssen, informiert.
Sollten Sie folgende Vo
raussetzungen erfüllen, können unter Um
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei
ten gewährt werden:
-
Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
-
Soziale Schwierigkeiten
:
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
-
familiäre oder andere soz
iale Beziehungen
- Straffälligkeit
Sollten
Sie
diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun
gen bekommen
:
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
-
Maßnahmen zur Beschaffung
und Erhaltung einer Woh
nung
- Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
-
Hilfen zur Schul
-
bzw. Berufsausbildung
-
Geld
-
und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas
senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
stationärer Unterbring
ung
Die Hilfe ist dazu bestimmt, Personen, deren besondere Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten führen und deren Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft dadurch unmöglich oder erheblich beeinträchtigt ist, eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Anspruch auf diese Hilfe hat jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist (z. B. wohnungslos oder straffällig geworden ist, ohne Familie da steht oder keine gesicherte Existenz hat) und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann. Dabei können die besonderen sozialen Schwierigkeiten in der Person des Hilfesuchenden, in seinen gegenwärtigen Lebensverhältnissen oder in seinem sozialen Umfeld begründet sein.
Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen. Hierzu gehören vor allem:
- Beratung und persönliche Betreuung der Hilfesuchenden und für ihre Angehörigen,
- Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung,
- Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und
- Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten.
Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun
gen notwendig.
Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen.
Rechtsbehelfsmöglichkeiten erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.