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Datenverarbeitung und Ihre Rechte im Rahmen der Durchführung der Wahlen

Information der Stadtverwaltung Mainz gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung.

Beschreibung

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der (DSGVO) anzuwenden. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

Verantwortlicher

Die Verantwortlichkeit dokumentieren wir ihm Impressum

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Als Ansprechpartner stehen Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt Mainz und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von Rheinland-Pfalz zur Verfügung.

Zu welchen Zwecken verarbeitet das Amt für Stadtentwicklung, Statistik und Wahlen Ihre personenbezogenen Daten?

Das Amt für Stadtentwicklung, Statistik und Wahlen ist zuständig für die Organisation und die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen:

  • Kommunalwahlen
  • Landtagswahlen
  • Bundestagswahlen
  • Europawahlen
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
  • Volksbegehren und Volksentscheide
  • Beirat für Migration und Integration-Wahlen
  • Vorschlagslisten für Schöffen/innen; Je nach Wahlereignis zählen zu den Hauptaufgaben:
  • die Erstellung und Fortführung von Unterstützungslisten
  • die Abwicklung des Parteiverkehrs zur Eintragung in Unterstützungslisten
  • die Erstellung und Fortführung des Wählerverzeichnisses
  • das Bearbeiten von Anträgen auf Eintragung ins Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen (im Parteiverkehr und postalisch eingehende Anträge)
  • die Sicherstellung und der Ausstattung aller Wahlräume
  • die Einteilung und Berufung der Wahlvorstandsmitglieder und der sonstigen im Zuge der Wahl beteiligten Kräfte
  • die Ergebnisermittlung und Ergebniskontrolle
  • die Koordination aller an der Wahl beteiligten städtischen Dienststellen

Hierfür werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO

Welche personenbezogenen Daten verarbeitet das Amt für Stadtentwicklung, Statistik und Wahlen?

Wahl der Schöffinnen und Schöffen, sowie der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter

Beim Erstellen der Vorschlagslisten werden gemäß § 36 (2) GVG personenbezogene Daten der Bewerberinnen und Bewerber verarbeitet. Hierzu zählen:

  • Name Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Adressdaten, Beruf

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 36 (1) GVG an den Rat der Stadt Mainz, gemäß § 38 (1) GVG an die Richterin oder den Richter beim Amtsgericht des Bezirks und gemäß § 40 (1) GVG an den Schöffenwahlausschuss. Zudem wird die Vorschlagsliste gemäß § 36 (3) GVG, in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufgelegt.

Bürgerbegehren/Bürgerentscheid

Beim Erstellen der Abstimmungsverzeichnisse werden gemäß § 17a GemO i.V.m. § 10 KWO personenbezogenen Daten verarbeitet. Hierzu zählen:

  • Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnung

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß §17a GemO i.V.m § 43 KWO an den Abstimmungsvorstand und gemäß § 17a GemO i.V.m. § 50 KWO dem Briefabstimmungsvorstand und wird gemäß §17a GemO i.V.m § 13, § 14, § 83 KWO zu jedermanns Einsicht im automatisierten Verfahren bereitgehalten.

Bundestagswahl

Beim Erstellen der Wählerverzeichnisse werden gemäß § 14 BWO personenbezogenen Daten verarbeitet. Hierzu zählen:

  • Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnung

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 49 BWO an den Wahlvorstand des Wahlbezirks, gemäß § 7 i.V.m. § 8 und §49 BWO an den Briefwahlvorstand. Das Wählerverzeichnis und wird gemäß § 20 und § 21 BWO zu jedermanns Einsicht im automatisierten Verfahren bereitgehalten.

Bei der Einreichung der Kreiswahlvorschläge werden gemäß § 32 i.V.m. 34 (1) BWO

personenbezogenen Daten der Bewerber verarbeitet. Hierzu zählen:

  • Name, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und die Anschrift

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß §35 (1) BWO an den Landes- und Bundeswahlleiter, gemäß § 25 (1) BWG und § 36 (1) BWO an die Vertrauenspersonen und gemäß § 36 (2) BWO an den Kreiswahlausschuss. Die Daten werden zudem gemäß § 38 i.V.m. § 79 BWO öffentlich bekannt gemacht.

Europawahl

Beim Erstellen der Wählerverzeichnisse werden gemäß § 14 EuWO personenbezogenen Daten verarbeitet. Hierzu zählen:

  • Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnung

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 42 EuWO an den Wahlvorstand des Wahlbezirks, gemäß § 7 i.V.m. § 6 und § 42 EuWO an den Briefwahlvorstand. Das Wählerverzeichnis wird gemäß § 19 i.V.m. § 79 und § 20 EuWO zu jedermanns Einsicht im automatisierten Verfahren bereitgehalten.

Landtagswahl

Beim Erstellen der Wählerverzeichnisse werden gemäß § 11 LWO personenbezogenen Daten verarbeitet. Hierzu zählen:

  • Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnung

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 44 LWO an den Wahlvorstand des Wahlbezirks, gemäß
§ 5 i.V.m. § 6 und § 44 LWO an den Briefwahlvorstand. Das Wählerverzeichnis wird gemäß § 14 und
§ 15 LWO zu jedermanns Einsicht im automatisierten Verfahren bereitgehalten.

Bei der Einreichung der Kreiswahlvorschläge werden gemäß § 26 i.V.m. § 28 (1) LWO personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber verarbeitet. Hierzu zählen:

  • Name, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und die Anschrift

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 29 (1) LWO an den Landeswahlleiter, gemäß § 30 (1) LWO an die Vertrauenspersonen und gemäß § 30 (2) LWO an den Kreiswahlausschuss. Die Daten werden zudem gemäß § 32 i.V.m § 67 LWO öffentlich bekannt gemacht.

Kommunalwahl/Wahl des Oberbürgermeisters

Beim Erstellen der Wählerverzeichnisse werden gemäß § 10 KWO personenbezogenen Daten verarbeitet. Hierzu zählen:

  • Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnung

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 43 KWO an den Wahlvorstand des Wahlbezirks, gemäß
§ 68 i.V.m. § 43 KWO an den Briefwahlvorstand. Das Wählerverzeichnis wird gemäß § 13 KWO zu jedermanns Einsicht im automatisierten Verfahren bereitgehalten.

Bei der Einreichung der Wahlvorschläge werden gemäß § 23 i.V.m. § 25 (1) KWO personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber verarbeitet. Hierzu zählen:

  • Name, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und die Anschrift

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 29 (5) KWO an die Aufsichtsbehörde, gemäß § 29 (1) S.1 KWO an die Vertrauenspersonen und gemäß § 29 (1) S.2 KWO an den Wahlausschuss. Die Daten erden zudem gemäß § 30 KWO öffentlich bekannt gemacht.

Integrationsratswahl

Beim Erstellen der Wählerverzeichnisse werden gemäß § 8 (1) WahlO personenbezogenen Daten verarbeitet. Hierzu zählen:

  • Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 21 WahlO an den Wahlvorstand des Wahlbezirks und den Briefwahlvorstand.

Bei der Einreichung der Wahlvorschläge werden gemäß § 12 (3) WahlO personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber verarbeitet. Hierzu zählen:

  • Name, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und die Anschrift

Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 13 (8) WahlO an die Vertrauenspersonen und den Wahlausschuss. Die Daten werden zudem gemäß § 32 WahlO öffentlich bekannt gemacht.

Wahlhelferberufung

Gemäß § 9 (4) BWG sind Gemeindebehörden befugt, personenbezogene Daten von Wahlberechtigten zum Zweck ihrer Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen zu erheben und zu verarbeiten. Zu diesem Zweck dürfen personenbezogene Daten von Wahlberechtigten, die zur Tätigkeit in Wahlvorständen geeignet sind, auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern der

Betroffene der Verarbeitung nicht widersprochen hat. Hierzu zählen:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern

Wie werden die Daten im Fachbereich Wahlen verarbeitet?

Die elektronische sowie die papiergebundene Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Vorgaben nach den gesetzlichen Vorschriften (DSGVO, LDSG, BDSG) sowie städtischen Dienstanweisungen und Organisationsverfügungen des Oberbürgermeisters. Hierfür werden die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten in Form von Adressen werden für die Dauer der Aufgabenerledigung (einschließlich evtl. Wahlprüfungsverfahren u.dgl.) vorgehalten und gespeichert. Im Rahmen der v.g. Aufgabenerledigung werden diese nach den o.g. gesetzlichen Vorschriften an die zuständigen Wahlbehörden, Gerichte und Institutionen weitergegeben.

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.

Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden. Im Falle von offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann die Auskunftserteilung abgelehnt werden.

Recht auf Berichtigung

Sollten die betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten noch zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nach-kommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.
Recht auf Widerspruch

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen.

Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder finden Sie unter: