Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
Kommunen, die die Charta unterzeichnen, verpflichten sich zu konkreten Aktionsplänen, finanzieren Gleichstellungsmaßnahmen und messen ihren Fortschritt. Damit Gleichberechtigung vor Ort nicht nur Wort bleibt, sondern gelebte Praxis wird.
Am 20. Februar 2008 fasste der Mainzer Stadtrat einstimmig den Beschluss, sich der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene anzuschließen. Durch Unterzeichnung der Charta verpflichtet sich eine Kommune, einen auf zwei Jahre angelegten Gleichstellungsaktionsplan zu erarbeiten und umzusetzen. Die Charta gliedert sich in drei Abschnitte: - Teil I enthält Grundsätze zur Gleichstellung von Frauen und Männern. - Teil II behandelt die Aufstellung eines kommunalen Gleichstellungsaktionsplanes. - Teil III konkretisiert in 30 Artikeln die Bereiche kommunalen Handelns, in denen die Gleichstellung gefördert werden soll.
