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Planfeststellungsverfahren Binger Straße

Auslegung von Unterlagen im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben 1. Planänderung für den Bau der Betriebsanlagen für Straßenbahnen in der Binger Straße zwischen dem Alicenplatz und dem Münsterplatz in der Landeshauptstadt Mainz gemäß § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Für den Straßenbahnausbau in der Binger Straße in Mainz wurde in der Vergangenheit bereits ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, welches mit Planfeststellungsbeschluss vom 30.04.2024 abgeschlossen wurde. Im Rahmen der Ausführungsplanung haben sich nun Änderungen betreffend der Fahroberleitung in Form von Wandankerbefestigungen ergeben. Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) hat für das o. a. Bauvorhaben beim LBM als zuständige Planfeststellungsbehörde die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Mainz beansprucht.
Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme, deren Auswirkungen, den Möglichkeiten Einwendungen gegen die Maßnahme zu erheben sowie den relevanten Fristen finden Sie in der nachfolgenden Bekanntmachung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM).
Die Planunterlagen werden auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (nachfolgender Link) unter „aktuelle Planfeststellungsverfahren“, dort bei „Straßenbahnen“ veröffentlicht.