Pressemeldung
(rap) Die Infektionszahlen in Mainz sind aktuell weiterhin rückläufig. Ab sofort muss eine Mund-Nasen-Bedeckung daher nur noch an den Verkaufsständen auf den Wochenmärkten (Hauptmarkt in der Innenstadt und auf allen Stadtteilmärkten) getragen werden, sofern Einkäufe getätigt werden, eine Beratung erfolgt oder Kundinnen und Kunden an den Ständen anstehen.
Pressemitteilung: Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auf den Wochenmärkten nur noch an den Verkaufsständen
Wer hingegen die Marktfläche ohne konkrete Kaufabsicht überquert oder sich dort aufhält, ist nach der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) nicht verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Die Stadt appelliert jedoch nach wie vor an die Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Abstands- und Hygiene-Regelungen einzuhalten und die Mund-Nasen-Bedeckung so oft wie möglich – auch zum Schutz anderer Personen – zu tragen. Aktuelle Informationen zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen sind unter www.mainz.de/coronavirus zu finden.
Die Stadt appelliert jedoch nach wie vor an die Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Abstands- und Hygiene-Regelungen einzuhalten und die Mund-Nasen-Bedeckung so oft wie möglich – auch zum Schutz anderer Personen – zu tragen. Aktuelle Informationen zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen sind unter www.mainz.de/coronavirus zu finden.
Herausgeber
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Ralf Peterhanwahr
stv. Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
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