Pressemeldung
(rap) Die Verstöße gegen die seit 25.11.2020 geltende Maskenpflicht in den Fußgängerbereichen im Ortsbezirk Mainz-Altstadt sowie auf dem Bahnhofsvorplatz werden ab dem morgigen Dienstag, 01.12.2020 mit einem Bußgeld von 50,00 EURO geahndet. Darauf haben sich die Polizei und die Stadt Mainz am heutigen Tage verständigt. Nach einigen Tagen Eingewöhnungszeit - wobei man es zunächst bei entsprechenden Ermahnungen belassen hatte - werden damit nun Bußgelder fällig, zumal die Bereiche jetzt komplett ausgeschildert sind.
Pressemitteilung: Verstöße gegen die neu verordnete Maskenpflicht werden nun strikt geahndet
„Obgleich nach den Erfahrungen des vergangenen Wochenendes 80 bis 90 Prozent der Besucherinnen und Besucher die Maskenpflicht beachtet haben, werden wir jetzt zu unser aller Wohl mit dem strikten Vollzug der Maßnahme beginnen“, sagt Ordnungsdezernentin Manuele Matz.
Diese Vorgehensweise sei erforderlich, da die Erfahrungen der letzten Wochen gezeigt hätten, dass gerade in den Fußgängerbereichen der Mainzer Altstadt und auf dem Bahnhofsvorplatz eine Vielzahl von Menschen aufeinandertreffen und dadurch eine weitere Übertragung der Krankheit ermöglicht wird, ergänzt Burkhard Hofmann, Leiter der Abteilung Öffentliche SIcherheit und Ordnung des Rechts- und Ordnungsamtes.
Die Maskenpflicht gilt in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr an allen Tagen außer an Sonntagen und Feiertagen und ist nach der Allgemeinverfügung der Stadt Mainz vom 24.11.2020 zunächst bis zum 20.12.20220 befristet.
Diese Vorgehensweise sei erforderlich, da die Erfahrungen der letzten Wochen gezeigt hätten, dass gerade in den Fußgängerbereichen der Mainzer Altstadt und auf dem Bahnhofsvorplatz eine Vielzahl von Menschen aufeinandertreffen und dadurch eine weitere Übertragung der Krankheit ermöglicht wird, ergänzt Burkhard Hofmann, Leiter der Abteilung Öffentliche SIcherheit und Ordnung des Rechts- und Ordnungsamtes.
Die Maskenpflicht gilt in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr an allen Tagen außer an Sonntagen und Feiertagen und ist nach der Allgemeinverfügung der Stadt Mainz vom 24.11.2020 zunächst bis zum 20.12.20220 befristet.
Herausgeber
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Ralf Peterhanwahr
stv. Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
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