Pressemeldung
(rap) Die Wochenmärkte der Stadt Mainz finden weiterhin auf den bekannten Flächen statt.
Pressemitteilung: Wochenmarkt und Stadtteil-Märkte: Verschärfte Maskenpflicht
Gemäß der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO sowie Erste Landesverordnung zur Änderung der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 22. Januar 2021) ist folgende rechtliche Vorgabe einzuhalten:
Auf den gesamten Flächen des räumlich entzerrten Hauptmarktes und der Stadtteil-Märkte, welche als öffentliche Einrichtung gelten, besteht Maskenpflicht mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen wird.
Dezernentin Manuela Matz appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Corona-Regeln zu halten. Die verschärfte Maskenpflicht trage dazu bei, die Ansteckungsgefahr weiter zu minimieren.
Weitere Informationen zu den aktuellen Maßnahmen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Mainz unter www.mainz.de.
Auf den gesamten Flächen des räumlich entzerrten Hauptmarktes und der Stadtteil-Märkte, welche als öffentliche Einrichtung gelten, besteht Maskenpflicht mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen wird.
Dezernentin Manuela Matz appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Corona-Regeln zu halten. Die verschärfte Maskenpflicht trage dazu bei, die Ansteckungsgefahr weiter zu minimieren.
Weitere Informationen zu den aktuellen Maßnahmen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Mainz unter www.mainz.de.
Herausgeber
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Ralf Peterhanwahr
stv. Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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