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Pressemeldung

Einvernehmen mit Landesbetrieb Mobilität im Vorfeld hergestellt (rap.) Die Landeshauptstadt Mainz kann Tempo 30 auf den zentralen Verkehrsachsen erneut anordnen. Grundlage hierfür ist der Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Mainz, der nachweislich belegt, dass Tempo 30 ein wirksames Instrument zur Reduzierung der Lärmbelastung und zum Schutz der Gesundheit der Anwohner:innen darstellt. Die rechtliche Grundlage bildet § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO in Verbindung mit dem Lärmaktionsplan. Dies bildet den Rechtsrahmen für die Ausweisung von 30 km/h auf der Rheinachse für Rheinallee und Rheinstraße, sowie die Kaiser- und Parcusstraße.

Tempo 30 auf Mainzer Hauptverkehrsachsen wird auf Grundlage des Lärmaktionsplans wieder angeordnet

Nach Anhörung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) liegt nun auch die Zustimmung der obersten Landesbehörde vor, sodass die Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Mainz die Spielräume der Straßenverkehrsordnung (StVO) rechtskonform und im Sinne der Bevölkerung ausschöpft.

Die erneute Anordnung von Tempo 30 basiert dabei neben dem Lärmschutz auch auf Maßgaben im Sinne der Verkehrssicherheit. Die Unfallzahlen haben sich nach Einführung von Tempo 30 halbiert, die Zahl der Schwerverletzten ist deutlich gesunken. Tempo 30 erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen und insbesondere für Kinder und ältere Menschen. Damit bildet die Verkehrssicherheit die Anordnungsgrundlage für 30 km/h auf der Schiene Peter-Altmeier-Allee zwischen der Kaiserstraße und der Quitinstraße.

Zusammengefasst setzt die Stadt Mainz auf eine Kombination aus rechtlicher Absicherung über den Lärmaktionsplan sowie belegter Verbesserung der Verkehrssicherheit und enger Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden, um Tempo 30 auf den Hauptachsen der Innenstadt dauerhaft zu sichern. Die erneute Anordnung von Tempo 30 ist ein Beleg dafür, dass die Stadt Mainz ihre Handlungsspielräume im Rahmen der StVO verantwortungsvoll und rechtssicher nutzt.

Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger: „Die schnelle Wiedereinführung der Tempo 30-Regelung ist mir ein persönliches Anliegen und es ist ein wichtiges Signal für diese Stadt, um die allgemeine Lebensqualität sowie die Verkehrssicherheit dauerhaft zu steigern. Durch die Anordnung können wir den Lärm deutlich reduzieren und langfristig die Einhaltung der Luftqualität auch für die Zukunft sichern. Ich habe in den letzten Wochen vermehrt Zuspruch zur Einhaltung von Tempo 30 durch Anwohner:innen sowie der angrenzenden Schulen erfahren. Durch die Zustimmung der oberen Landesbehörde können wir mit der Umsetzung schon morgen beginnen."
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Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Ralf Peterhanwahr
stv. Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
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