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Pressemeldung

(rap) In den letzten Jahren hat die Population der Saatkrähe (Corvus frugilegus) sowie der Rabenkrähe (Corvus corone) im Mainzer Stadtgebiet und im landwirtschaftlich genutzten Umland deutlich zugenommen. Dies hat einerseits zu einer deutlichen Zunahme von Beschwerden aus der Bevölkerung und andererseits insbesondere für die Landwirtschaft zu massiven Beeinträchtigungen und Ernteschäden geführt.

Krähenproblematik im Mainzer Stadtgebiet: Ordnungsdezernentin Manuela Matz appelliert an Verantwortliche im Land und im Bund

Die Stadt Mainz nimmt die Sorgen der Bürger:innen sowie der Mainzer Landwirt:innen sehr ernst und steht insbesondere mit Vertretern der Landwirtschaft seit langem in einem engen Austausch, um die Situation zu verbessern.

Die intelligenten und anpassungsfähigen Krähenarten haben sich insbesondere in urbanen Lebensräumen etabliert und sind in Mainz und Rheinhessen mittlerweile vielfach zu einem echten Problem geworden. Öffentliche Grünanlagen und Spielplätze sind zunehmend von Krähenansammlungen betroffen. Durch Lärm, Kot und das Aushacken von Müllbehältern wird die Aufenthaltsqualität deutlich eingeschränkt. Noch gravierender sind jedoch die Folgen für die Landwirtschaft.

„Wir beobachten die Situation seit längerem mit Sorge und haben großes Verständnis für das Unbehagen und den Unmut der Bürgerinnen und Bürger sowie die Verärgerung der Landwirte. Die heimische Landwirtschaft versorgt die Stadt Mainz und die Region das gesamte Jahr über mit regionalen und frischen Lebensmitteln, wie beispielsweise Kirschen, Erdbeeren oder Aprikosen, sie pflegt unsere Kulturlandschaft, sichert Arbeitsplätze, fördert die Biodiversität und trägt zur regionalen Wertschöpfung bei. Mit ihren Produkten und ihrem Engagement sind die Mainzer Landwirte unverzichtbar“, so Wirtschafts- und Ordnungsdezernentin Manuela Matz.
Gerade deshalb sei es so wichtig, ihre Sorgen und Nöte hinsichtlich der zunehmenden Krähenproblematik ernst zu nehmen und sie zu unterstützen. „Selbstverständlich müssen wir den Artenschutz achten und respektieren. Dieser darf aber nicht dazu führen, dass die heimische Landwirtschaft belastet wird und mit zum Teil erheblichen Ernteschäden und mit massiven Umsatzeinbußen zu kämpfen hat. Wenn sich Populationen massiv vermehren und nicht mehr von einer Gefährdung der Art gesprochen werden kann, dann muss das auch Auswirkungen haben auf die Möglichkeiten der Vergrämung und Bejagung“, so Matz.

In letzter Zeit habe es immer wieder Initiativen in dieser Richtung gegeben, die jedoch im letzten Bundestag keine Mehrheit gefunden haben. „Ich habe mich deshalb schriftlich an den neuen Bundeslandwirtschaftsminister sowie die Fraktionsvorsitzenden der beiden regierungstragenden Fraktionen gewandt und gebeten, in der neuen Legislaturperiode eine neue Initiative zu starten, um die Situation der Landwirtschaft zu verbessern“, erklärt die Ordnungsdezernentin.
Die betroffenen Landwirt:innen machen seit langem auf die Probleme aufmerksam und fordern Unterstützung. „Die Krähenpopulation hat in den letzten Jahren massiv zugenommen und verursacht erhebliche Schäden auf den Feldern und in den Obstplantagen. Aktuell sehen wir das bei der Kirschernte. Immer häufiger wird diese in Teilen zerstört. Das führt zu erheblichen Umsatzeinbußen und nicht wenige Landwirte sind auch aufgrund der Krähenproblematik in ihrer Existenz bedroht“, berichtet Sven Schmitt, Landwirt aus dem Mainzer Stadtteil Finthen. Selbstverständlich müssten bedrohte Tierarten geschützt werden. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass dadurch heimische Landwirtschaftsbetriebe in ihrer Existenz bedroht seien und die Versorgung der Bevölkerung mit regionalen Lebensmitteln, etwa Obstsorten, erschwert oder gar gefährdet werde.

Seit einiger Zeit gibt es in Rheinland-Pfalz einen Handlungsleitfaden zum Thema Saatkrähen mit Maßnahmenempfehlungen für Konflikte zwischen Mensch und Saatkrähe. Der Fokus liegt dabei auf verhaltenslenkenden und präventiven Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem:

• Vergrämung durch optische und akustische Reize (z. B. Flatterbänder, Greifvogelattrappen, Schussgeräte)

• Veränderung der Habitatbedingungen (z. B. Rückschnitt von Brutbäumen, Pflege von Brutplätzen zur Steuerung)

• Vermeidung von Nahrungsquellen (z. B. Müllsicherung in öffentlichen Anlagen)

In besonders belasteten Bereichen – etwa befriedeten Bezirken wie Spielplätzen oder öffentlichen Parks – können unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen zur Vergrämung genehmigt werden. Auch gezielte Eingriffe in Brutkolonien sind unter artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen möglich. So ist etwa auf Antrag eine Entnahme von einer bestimmten Zahl von den streng geschützten Saatkrähen möglich, allerdings nicht in Naturschutzgebieten. Zuständig ist hier die SGD Süd.

Die Entnahme von Rabenkrähen ist durch die Jagdberechtigten in der Zeit vom 1. August bis zum 20. Februar möglich, danach beginnt die Schonzeit. Die untere Jagdbehörde kann auch innerhalb der Schonzeit eine Bestandsreduktion anordnen. Von dieser wurden die Jäger sogar zum Abschuss von 150 Rabenkrähen pro Jagdjahr verpflichtet. „Aus meiner Sicht sollten die Saatkrähen, weil sich der Bestand stark erholt hat und diese große Schäden anrichten, als jagdbares Wild klassifiziert werden. Dann können wir auch hier eine Bejagung anordnen“, macht Ordnungsdezernentin Matz deutlich.

Eine Maßnahme, die in letzter Zeit verstärkt diskutiert wird, ist der Einsatz von Greifvögeln wie Falken zur Krähenvergrämung. Diese Methode setzt auf den natürlichen Feind der Krähen und kann kurzfristig zur Vergrämung beitragen. „Der Einsatz von Falken ist eine naturnahe Maßnahme, die zur Beruhigung der Situation beitragen kann“, so Berthold Geis, Vorsitzender des Landesverbandes Hessen des Ordens deutscher Falkoniere. Allerdings müsse ein solcher Einsatz als Ergänzung zu weiteren Vergrämungs- und Bejagungsmaßnahmen gesehen werden. Schließlich seien Krähen intelligent und sehr lernfähig und würden sich schnell auf neue Situationen einstellen.

„Wir wissen, dass die Saatkrähe eine besonders geschützte Art ist und als Teil der heimischen Biodiversität auch ihren ökologischen Wert hat. Doch es muss möglich sein, ihre Ausbreitung so zu steuern, dass ein harmonisches Miteinander gelingt. Ich appelliere an die Verantwortlichen im Land und im Bund, die Anliegen und Sorgen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch der heimischen Landwirtschaft stärker in den Fokus zu nehmen und diese zu unterstützen“, so Manuela Matz abschließend.

Herausgeber

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Ralf Peterhanwahr
stv. Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
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