Pressemeldung
(rap) Die Landeshauptstadt Mainz möchte an die Änderungen der Gebührenordnung zum Bewohnerparken erinnern. Mit dem Stadtratsbeschluss vom 09.04.2025 wurde die neue Gebührenordnung beschlossen.
Diese Regelung tritt ab dem 01.07 in Kraft.
„Friendly Reminder“: Anpassung der Gebühren für die Ausstellung von Parkausweisen für Bewohner:innen zum 01.07.2025
Das Antragsverfahren für die Bürger:innen bleibt identisch. Die Ausstellung ist für ein Jahr vorgesehen, jedoch kann eine Rücknahme bzw. eine Teilerstattung im Quartal vorgenommen werden.
Die ausgestellten Ausweise behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Eine Neubeauftragung ist vier Wochen vor Ablauf möglich. Die neue Gebührenordnung setzt sich aus verschiedenen Parametern zusammen. Hierbei gibt es einen Jahresgrundbetrag von 31,20€ welcher multipliziert wird mit der Fahrzeuglänge und Breite.
Weitere Information erhalten Sie über die städtische Homepage: https://www.mainz.de/vv/produkte/stadtplanungsamt/bewohnerparkausweis-beantragen.php
Die ausgestellten Ausweise behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Eine Neubeauftragung ist vier Wochen vor Ablauf möglich. Die neue Gebührenordnung setzt sich aus verschiedenen Parametern zusammen. Hierbei gibt es einen Jahresgrundbetrag von 31,20€ welcher multipliziert wird mit der Fahrzeuglänge und Breite.
Weitere Information erhalten Sie über die städtische Homepage: https://www.mainz.de/vv/produkte/stadtplanungsamt/bewohnerparkausweis-beantragen.php
Herausgeber
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Ralf Peterhanwahr
stv. Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-22 21
- Telefax
- +49 6131 12-33 83
- pressestellestadt.mainzde
- Internet
- http://www.mainz.de