Pressemeldung
(rap.) Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der großen Hitze bei sehr geringen bis ausbleibenden Niederschlagsmengen, ist die Wasserführung der „Gewässer 3. Ordnung“ im Mainzer Stadtgebiet erneut stark reduziert. Dazu gehören die Bäche Gonsbach, Aubach, Adachbach, Königsbornbach, Waschbach, Forellenbach, Grottenbach, Wildgraben, das Laubenheimer Ried sowie der Marienborner Graben.
Trockenheit: Allgemeinverfügung untersagt ab Samstag, 5. Juli 2025 die Wasserentnahme aus Bach- und Flussläufen im Mainzer Stadtgebiet
Zum Schutz dieser Gewässer erlässt die Landeshauptstadt Mainz ab dem 5. Juli 2025 eine Allgemeinverfügung, die jegliche Wasserentnahme aus Gewässern 3. Ordnung im Stadtgebiet untersagt. Dies betrifft ausdrücklich auch das Schöpfen von Wasser mit Handschöpfgeräten wie zum Beispiel Eimern oder Gießkannen.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen niedrigen Wasserstände ist die ökologische Funktionsfähigkeit der Fließgewässer erheblich gefährdet. Um die Gewässerökologie und die darin lebenden Organismen zu schützen, ist es erforderlich, jede zusätzliche Belastung zu vermeiden. Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und ruft zu einem bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser auf.
„Durch die Hitze und den fehlenden Regen sind die Wasserstände in unseren Bächen sehr niedrig. Das hat drastische Folgen für diese Ökosysteme“, erklärt Umweltdezernentin Janina Steinkrüger. „Eine Verbesserung der Situation ist derzeit nicht absehbar. Der Wassermangel in den Flussläufen führt zum Austrocknen des Flussbettes. Die angrenzenden Ufer werden somit nicht mehr ausreichend mit Wasser versorgt, sodass die angrenzende Vegetation unter Trockenstress leidet. Im Flusslauf selbst sind Wasserlebewesen wie Fische von den erhöhten Wassertemperaturen betroffen, denn die Bäche weisen einen geringeren Sauerstoffgehalt auf.“
Verstöße gegen die Verfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt unter www.mainz.de veröffentlicht.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen niedrigen Wasserstände ist die ökologische Funktionsfähigkeit der Fließgewässer erheblich gefährdet. Um die Gewässerökologie und die darin lebenden Organismen zu schützen, ist es erforderlich, jede zusätzliche Belastung zu vermeiden. Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und ruft zu einem bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser auf.
„Durch die Hitze und den fehlenden Regen sind die Wasserstände in unseren Bächen sehr niedrig. Das hat drastische Folgen für diese Ökosysteme“, erklärt Umweltdezernentin Janina Steinkrüger. „Eine Verbesserung der Situation ist derzeit nicht absehbar. Der Wassermangel in den Flussläufen führt zum Austrocknen des Flussbettes. Die angrenzenden Ufer werden somit nicht mehr ausreichend mit Wasser versorgt, sodass die angrenzende Vegetation unter Trockenstress leidet. Im Flusslauf selbst sind Wasserlebewesen wie Fische von den erhöhten Wassertemperaturen betroffen, denn die Bäche weisen einen geringeren Sauerstoffgehalt auf.“
Verstöße gegen die Verfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt unter www.mainz.de veröffentlicht.
Herausgeber
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Ralf Peterhanwahr
stv. Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-22 21
- Telefax
- +49 6131 12-33 83
- pressestellestadt.mainzde
- Internet
- http://www.mainz.de