Pressemeldung
Anbei die korrigierte Pressemitteilung - es muss natürlich A 643 lauten.
Wir bitten um Nachsicht.
(rap.) Die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission hat sich in einem Schreiben zu den Plänen der Autobahn GmbH geäußert, die A643 zwischen der Anschlussstelle Mainz-Gonsenheim und der Anschlussstelle Mainz-Mombach sechsspurig auszubauen. In ihrem Schreiben (dieses ist als Anhang beigefügt) teilt die EU-Behörde mit, dass sie sich zum jetzigen Zeitpunkt aus mehreren Gründen nicht in der Lage sehe, zu dem geplanten sechsspurigen Ausbau „eine positive Stellungnahme (…) gemäß der FFH-Richtlinie zu diesem Projekt abzugeben“.
Korrektur - Zahlendreher: Planungen zum Ausbau der A 643 nach jetzigen Stand seitens der EU nicht zustimmungsfähig – Wert des Mainzer Sandes als einzigartiges Naturschutzgebiet von europäischem Rang bestätigt
Die FFH-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen, insbesondere durch ein zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten. Der Mainzer Sand stellt ein solches Gebiet dar.
Die EU führt als Gründe für ihre Entscheidung eine unzureichende FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie nicht ausreichende Ausgleichsmaßnahmen an. Zudem sei die 4+2-Alternative nicht ausreichend untersucht worden. Die 4+2-Lösung sieht als Alternative zu einem sechsspurigen Ausbau eine Beibehaltung von vier Spuren - plus eine temporäre Nutzung der Seitenstreifen - vor.
Janina Steinkrüger, Umwelt- und Verkehrsdezernentin der Landeshauptstadt Mainz, äußert sich zu dem Schreiben: „Ich bin sehr glücklich darüber , dass die EU den Plänen zum sechsspurigen Ausbau der A 643 in der vorgelegten Form nicht zustimmen kann. Der Mainzer Sand ist ein einzigartiges Schutzgebiet, dessen großer ökologischer Wert durch die Bewertung der EU erneut untermauert und bestätigt wird. Aus diesem Grund ist auch die Landeshauptstadt vor Jahren bereits dem Bündnis ,Nix in den Mainzer Sand setzen‘ beigetreten, das die 4+2-Variante gefordert hatte. Die EU schlägt in ihrem Schreiben vor, dass die zuständigen Stellen nun miteinander in Kontakt treten, um das weitere Vorgehen festzulegen. Ich begrüße diesen Vorschlag ausdrücklich und möchte den aus Rheinland-Pfalz stammenden Bundesverkehrsminister ermuntern, solche Gespräche zu initiieren.“
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Die EU führt als Gründe für ihre Entscheidung eine unzureichende FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie nicht ausreichende Ausgleichsmaßnahmen an. Zudem sei die 4+2-Alternative nicht ausreichend untersucht worden. Die 4+2-Lösung sieht als Alternative zu einem sechsspurigen Ausbau eine Beibehaltung von vier Spuren - plus eine temporäre Nutzung der Seitenstreifen - vor.
Janina Steinkrüger, Umwelt- und Verkehrsdezernentin der Landeshauptstadt Mainz, äußert sich zu dem Schreiben: „Ich bin sehr glücklich darüber , dass die EU den Plänen zum sechsspurigen Ausbau der A 643 in der vorgelegten Form nicht zustimmen kann. Der Mainzer Sand ist ein einzigartiges Schutzgebiet, dessen großer ökologischer Wert durch die Bewertung der EU erneut untermauert und bestätigt wird. Aus diesem Grund ist auch die Landeshauptstadt vor Jahren bereits dem Bündnis ,Nix in den Mainzer Sand setzen‘ beigetreten, das die 4+2-Variante gefordert hatte. Die EU schlägt in ihrem Schreiben vor, dass die zuständigen Stellen nun miteinander in Kontakt treten, um das weitere Vorgehen festzulegen. Ich begrüße diesen Vorschlag ausdrücklich und möchte den aus Rheinland-Pfalz stammenden Bundesverkehrsminister ermuntern, solche Gespräche zu initiieren.“
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Herausgeber
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Ralf Peterhanwahr
stv. Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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