Pressemeldung
Mit dem Bebauungsplan "Vor der Frecht (B 168)" soll insbesondere für das "ehemalige Landespflanzenschutzamt" in Mainz-Bretzenheim neues Planungsrecht geschaffen werden. Ziel ist es, dort gemeinsam mit dem Eigentümer des Areals, dem Mainzer Universitätsfonds, dem Land Rheinland-Pfalz und der Wohnbau Mainz GmbH, Flächen für die Schaffung von gefördertem Wohnungsbau im Stadtgebiet von Mainz zur Verfügung zu stellen.
Bebauungsplan "Vor der Frecht (B 168)": Baudezernentin Marianne Grosse und Wohnbau Mainz informieren über den Stand des Verfahrens
Für den überwiegenden Teil des Gebietes zwischen der "Essenheimer Straße", der Straße "Vor der Frecht" sowie der "Hans-Böckler-Straße" ist die Entwicklung eines Mischgebietes mit Schwerpunkt auf einer Wohnnutzung vorgesehen. „Ein signifikanter Anteil der Flächen soll gefördertem Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Diese Planung soll durch die Wohnbau Mainz GmbH umgesetzt werden. Wir freuen uns, mit diesem Bebauungsplanverfahren einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum in der Stadt Mainz leisten zu können“, erklärt Baudezernentin Marianne Grosse.
Auf den verbleibenden Flächen soll ein Neubau für Kunst- und Kulturgüter des Landesmuseums Mainz, der Landesarchäologie sowie der Landesdenkmalpflege entstehen. Auch die aktuell gewerblich und mischgenutzten Grundstücke entlang der Straße "Vor der Frecht" und "Hans-Böckler-Straße" werden in die Bauleitplanung einbezogen.
Im Areal soll eine Wohnbebauung für 128 Wohneinheiten (WE) in Form von Geschosswohnungsbauten mit drei bis vier Vollgeschossen ermöglicht werden. Hierzu wurde seitens der Wohnbau Mainz GmbH ein städtebauliches Gesamtkonzept entwickelt, welches sich mit den geplanten Gebäudestrukturen an die städtebaulichen Parameter der Umgebungsbebauung anpasst.
Parallel zum Bebauungsplan wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Eigentümer, der Wohnbau Mainz GmbH sowie der Stadt Mainz vorbereitet. Hierin werden weitere Belange gesichert, die nicht mittels Festsetzungen im Bebauungsplan regelbar sind. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem Regelungen zur sozialen Wohnraumförderung, Freiraumplanung, Baum- und Vegetationsschutz, Entwässerung, Klimaschutz und Energie.
Der Bauausschuss entscheidet am 18.09.25 über den weiterentwickelten Bauleitplanentwurf und die nächsten Schritte des Verfahrens - die Veröffentlichung im Internet sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage).
Auf den verbleibenden Flächen soll ein Neubau für Kunst- und Kulturgüter des Landesmuseums Mainz, der Landesarchäologie sowie der Landesdenkmalpflege entstehen. Auch die aktuell gewerblich und mischgenutzten Grundstücke entlang der Straße "Vor der Frecht" und "Hans-Böckler-Straße" werden in die Bauleitplanung einbezogen.
Im Areal soll eine Wohnbebauung für 128 Wohneinheiten (WE) in Form von Geschosswohnungsbauten mit drei bis vier Vollgeschossen ermöglicht werden. Hierzu wurde seitens der Wohnbau Mainz GmbH ein städtebauliches Gesamtkonzept entwickelt, welches sich mit den geplanten Gebäudestrukturen an die städtebaulichen Parameter der Umgebungsbebauung anpasst.
Parallel zum Bebauungsplan wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Eigentümer, der Wohnbau Mainz GmbH sowie der Stadt Mainz vorbereitet. Hierin werden weitere Belange gesichert, die nicht mittels Festsetzungen im Bebauungsplan regelbar sind. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem Regelungen zur sozialen Wohnraumförderung, Freiraumplanung, Baum- und Vegetationsschutz, Entwässerung, Klimaschutz und Energie.
Der Bauausschuss entscheidet am 18.09.25 über den weiterentwickelten Bauleitplanentwurf und die nächsten Schritte des Verfahrens - die Veröffentlichung im Internet sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage).
Herausgeber
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Andreas Behringer
Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
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