Pressemeldung
Manuela Matz: „Tiere schützen - aus freien Stücken Rücksicht nehmen“
Feuerwerke an Silvester: Verbotszonen beachten!
(rap) Ordnungsdezernentin Manuela Matz weist auch zum Ende des Jahres 2026 erneut darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, beispielsweise Reetdachhäusern, grundsätzlich (§ 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung) verboten ist.
Um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu vermeiden, sind folgende Regeln strikt zu beachten: Böller und Raketen müssen eine Registrierungsnummer sowie das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) oder ein gültiges CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle (BAM: 0589) tragen.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur am 31. Dezember 2025 sowie am 1. Januar 2026 erlaubt.
- Zugelassen ist lediglich das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1 und F2.
- Personen unter 18 Jahren ist der Besitz / das Überlassen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 zum Abbrennen nicht erlaubt.
- Böller und Raketen dürfen nur im Freien gezündet werden.
- Blindgänger sollten nicht noch einmal gezündet werden.
Festgestellte Verstöße gegen die bestehenden Abbrennverbote stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Diese können im Einzelfall mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Aus gegebenem Anlass bittet Ordnungsdezernentin Manuela Matz die Bürgerinnen und Bürger zudem, auch zum Jahreswechsel 2025/26 weder im Umfeld des Tierheims Mainz (Zwerchallee) noch im Umfeld des Tiergeheges am Wildpark Gonsenheim sowie im Stadtpark (Vogelhaus) Böller oder Raketen zu zünden: „Eine Verbotszone gibt die Gesetzeslage an diesen Stellen leider weiterhin nicht her, dennoch können wir alle aus freien Stücken Rücksicht auf die Tierwelt nehme – dies ist das Gebot der Stunde zum Jahreswechsel.“
Um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu vermeiden, sind folgende Regeln strikt zu beachten: Böller und Raketen müssen eine Registrierungsnummer sowie das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) oder ein gültiges CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle (BAM: 0589) tragen.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur am 31. Dezember 2025 sowie am 1. Januar 2026 erlaubt.
- Zugelassen ist lediglich das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1 und F2.
- Personen unter 18 Jahren ist der Besitz / das Überlassen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 zum Abbrennen nicht erlaubt.
- Böller und Raketen dürfen nur im Freien gezündet werden.
- Blindgänger sollten nicht noch einmal gezündet werden.
Festgestellte Verstöße gegen die bestehenden Abbrennverbote stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Diese können im Einzelfall mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Aus gegebenem Anlass bittet Ordnungsdezernentin Manuela Matz die Bürgerinnen und Bürger zudem, auch zum Jahreswechsel 2025/26 weder im Umfeld des Tierheims Mainz (Zwerchallee) noch im Umfeld des Tiergeheges am Wildpark Gonsenheim sowie im Stadtpark (Vogelhaus) Böller oder Raketen zu zünden: „Eine Verbotszone gibt die Gesetzeslage an diesen Stellen leider weiterhin nicht her, dennoch können wir alle aus freien Stücken Rücksicht auf die Tierwelt nehme – dies ist das Gebot der Stunde zum Jahreswechsel.“
Herausgeber
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Andreas Behringer
Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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