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Pressemeldung

(aga/AB) Die Landeshauptstadt Mainz schafft auch für die Sommermonate 2026 erweiterte Öffnungszeiten bis Mitternacht für die Außengastronomie in der Altstadt und Neustadt – in diesem Jahr über sechs Monate.

Stadt Mainz verlängert erneut Öffnungszeiten der Außengastronomie in Altstadt und Neustadt – Ausdehnung auf weitere Stadtteile grundsätzlich möglich

Die neue Regelung für verlängerte Öffnungszeiten gilt vom 30. April bis einschließlich 31. Oktober 2026 für Gastronomiebetriebe mit genehmigter Außenbewirtung in den Stadtteilen Altstadt und Neustadt. Mit einer Allgemeinverfügung der Stadt Mainz wird der Beginn der Nachtruhe an Freitagen, Samstagen sowie vor gesetzlichen Feiertagen erneut um zwei Stunden auf 24:00 Uhr verschoben.

Bereits im Sommer 2025 hatte die Stadt Mainz erstmals eine entsprechende Regelung eingeführt und diese zunächst für einen begrenzten Zeitraum von etwas mehr als drei Monaten erprobt, um dem veränderten Freizeitverhalten, den zunehmend warmen Abendstunden sowie der wirtschaftlichen Situation der Gastronomiebetriebe Rechnung zu tragen. Die nun beschlossene verlängerte Maßnahme knüpft an die positive Resonanz der Bürger:innen und Gastronomiebetriebe an.

Oberbürgermeister Nino Haase erklärt: „Die verlängerten Öffnungszeiten für Außenbewirtung aus dem vergangenen Jahr sind auf sehr positives Echo gestoßen. Wir wollen unsere Innenstadt zukunftsfähig halten und lebendig gestalten. Menschen wollen an den immer wärmeren Sommerabenden draußen zusammenkommen, essen, reden und das Stadtleben genießen. Die positive Resonanz aus dem vergangenen Sommer zeigt, dass moderat erweiterte Öffnungszeiten für die Bewirtung unter freiem Himmel eine sommerliche urbane Atmosphäre in der Innenstadt schafft und zugleich mit Lärmschutz für die Anwohnerschaft vereinbar ist. Mit klaren Regeln sorgen wir weiterhin für einen fairen Ausgleich zwischen modernem Freizeitverhalten und Nachtruhe.“

Zugleich zeigt die Regelung inzwischen über die Innenstadt hinaus Wirkung. Aus dem Ortsbeirat Mainz-Hechtsheim erfolgte die Anfrage, ob die verlängerten Öffnungszeiten auch auf andere Stadtteile ausgeweitet werden können: „Es freut mich besonders, dass das Modell auch für andere Stadtteile von Interesse ist. Das zeigt, dass der Ansatz trägt. Ich stehe einer Ausdehnung ausdrücklich offen gegenüber, wenn ein Ortsbeirat mit einer gemeinsamen Initiative auf die Verwaltung zukommt“, so Haase weiter.

Klare Regeln zum Lärmschutz
Die verlängerten Öffnungszeiten sind erneut an strenge immissionsschutzrechtliche Vorgaben geknüpft. Unter anderem gelten:
- verbindliche Lärmgrenzwerte je nach Gebietsart
- Musikdarbietungen im Außenbereich, auch Musik- oder Fernsehübertragungen aus dem Innenraum der Gaststätte auf den Wirtschaftsgarten, sind ab 22:00 Uhr untersagt
- Fenster und Türen der Gaststätten sind ab 22:00 Uhr geschlossen zu halten
- Verpflichtung zur Eigenüberwachung der Betriebe
- Sicherstellung einer achtstündigen Nachtruhe der Nachbarschaft
Bei wiederholten Verstößen kann die Allgemeinverfügung für einzelne Betriebe widerrufen oder eingeschränkt werden.

Bestehende Genehmigungen bleiben in Kraft
Bereits erteilte Einzelausnahmegenehmigungen gelten weiterhin fort, sofern sie günstigere Regelungen enthalten. Die Allgemeinverfügung ersetzt zudem keine weiteren erforderlichen Genehmigungen, etwa aus dem Bau- oder Sondernutzungsrecht. Nicht erfasst sind Volksfeste, Messen oder ähnliche Veranstaltungen.

Die vollständige Allgemeinverfügung kann im Amtsblatt der Landeshauptstadt Mainz, Nr. 51, vom 28. November 2025 eingesehen werden.

Herausgeber

Landeshauptstadt Mainz
Abteilung Presse und Kommunikation
Andreas Behringer
Abteilungsleiter und Pressesprecher
Stadthaus Große Bleiche (Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1)
55116 Mainz
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