Pressemeldung
(rap) In seiner gestrigen Sitzung hat der Stadtrechtsausschuss die Anordnungen zu Tempo 30 auf der Parcus- und Kaiserstraße bestätigt. Auf der Rheinachse wurden die Anordnungen nur teilweise – dies für den Abschnitt zwischen „Kaiser-Karl-Ring“ und der „Lahnstraße“ insgesamt und für den Abschnitt zwischen der „Lahnstraße“ und der „Mainstraße“ tagsüber (6.00 bis 22.00 Uhr) - aufgehoben.
Stadtrechtsausschuss bestätigt Tempo 30 in weiten Teilen aufgrund des Lärmaktionsplans
Insgesamt sind in diesen Bereichen aufgrund der hohen Lärmbelastung allein ca. 5000 Anwohner:innen oberhalb der Schwelle der Gesundheitsgefahr betroffen, daher hatte der Stadtrat bereits mit Beschluss des Lärmaktionsplans im Oktober 2024 in den genannten Bereichen die Beibehaltung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen empfohlen.
Umwelt- und Mobilitätsdezernentin Janina Steinkrüger zum gestrigen Beschluss des Stadtrechtsausschusses zu Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen:
„Ich stelle fest, dass der Stadtrechtssauschuss in großen Teilen die Richtigkeit der Verwaltungsentscheidung für Tempo 30 bestätigt und klar deren Rechtmäßigkeit anerkennt. Das ist erfreulich. Dass der Stadtrechtsauschuss jedoch auf anderen Streckenabschnitten das Ermessen in seiner Entscheidung nicht zu Gunsten der betroffenen Anwohner:innen ansetzt, ist bedauerlich. Schließlich gibt das Ermessen uns als Verwaltung genau diesen Spielraum, zum Schutz der Anwohner:innen Tempo 30 in den betreffenden Gebieten festzulegen. Dass der Ausschuss jedoch in der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer eine unverhältnismäßige Belastung für Autofahrerende sieht und damit eine Reisezeitverlängerung von durchschnittlich weniger als 30 Sekunden höher gewichtet als die Gesundheit von rund 5.000 lärmbetroffenen Anwohner:innen und vor allem von schwächeren Verkehrsteilnehmer:innen, ist in meinen Augen völlig unverständlich. Ich werde mich weiterhin für den Schutz der Bürger:innen vor Lärm und dem Schutz im Straßenverkehr einsetzen. Aus diesem Grund befürworte ich Tempo 30 auf den Hauptachsen der Mainzer Innenstadt. Die positiven Rückmeldungen von Anwohner:innen in den betroffenen Straßen zur Tempo-30-Regelung bestärken uns, die STVO-Novellierung weiterhin zum Schutze und Wohl unserer Bevölkerung umzusetzen.“
Die Entscheidung des Stadtrechtsausschusses im Hinblick auf die Anordnung von Tempo 30 auf der Rheinachse aus Gründen der Verkehrssicherheit steht noch aus. Das der Verwaltung vorliegende externe Gutachten bestätigt für den Abschnitt zwischen Diether-von Isenburg-Straße und Quintinsstraße eindeutig eine qualifizierte Gefahrenlage, die allein schon durch das hohe Verkehrsaufkommen und die verkehrliche Situation vor Ort gegeben sei. Ebenso führt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung gleich zu Beginn aus, dass bei der Anwendung der StVO das oberste Ziel die Verkehrssicherheit darstellt. Weiterhin heißt es wörtlich: „Hierbei ist die ,Vision Zero‘ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“
Umwelt- und Mobilitätsdezernentin Janina Steinkrüger: „Ich hoffe, dass in diesem Bereich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden auch für den Stadtrechtsausschuss als oberste Priorität gesehen wird.“
Umwelt- und Mobilitätsdezernentin Janina Steinkrüger zum gestrigen Beschluss des Stadtrechtsausschusses zu Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen:
„Ich stelle fest, dass der Stadtrechtssauschuss in großen Teilen die Richtigkeit der Verwaltungsentscheidung für Tempo 30 bestätigt und klar deren Rechtmäßigkeit anerkennt. Das ist erfreulich. Dass der Stadtrechtsauschuss jedoch auf anderen Streckenabschnitten das Ermessen in seiner Entscheidung nicht zu Gunsten der betroffenen Anwohner:innen ansetzt, ist bedauerlich. Schließlich gibt das Ermessen uns als Verwaltung genau diesen Spielraum, zum Schutz der Anwohner:innen Tempo 30 in den betreffenden Gebieten festzulegen. Dass der Ausschuss jedoch in der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer eine unverhältnismäßige Belastung für Autofahrerende sieht und damit eine Reisezeitverlängerung von durchschnittlich weniger als 30 Sekunden höher gewichtet als die Gesundheit von rund 5.000 lärmbetroffenen Anwohner:innen und vor allem von schwächeren Verkehrsteilnehmer:innen, ist in meinen Augen völlig unverständlich. Ich werde mich weiterhin für den Schutz der Bürger:innen vor Lärm und dem Schutz im Straßenverkehr einsetzen. Aus diesem Grund befürworte ich Tempo 30 auf den Hauptachsen der Mainzer Innenstadt. Die positiven Rückmeldungen von Anwohner:innen in den betroffenen Straßen zur Tempo-30-Regelung bestärken uns, die STVO-Novellierung weiterhin zum Schutze und Wohl unserer Bevölkerung umzusetzen.“
Die Entscheidung des Stadtrechtsausschusses im Hinblick auf die Anordnung von Tempo 30 auf der Rheinachse aus Gründen der Verkehrssicherheit steht noch aus. Das der Verwaltung vorliegende externe Gutachten bestätigt für den Abschnitt zwischen Diether-von Isenburg-Straße und Quintinsstraße eindeutig eine qualifizierte Gefahrenlage, die allein schon durch das hohe Verkehrsaufkommen und die verkehrliche Situation vor Ort gegeben sei. Ebenso führt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung gleich zu Beginn aus, dass bei der Anwendung der StVO das oberste Ziel die Verkehrssicherheit darstellt. Weiterhin heißt es wörtlich: „Hierbei ist die ,Vision Zero‘ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“
Umwelt- und Mobilitätsdezernentin Janina Steinkrüger: „Ich hoffe, dass in diesem Bereich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden auch für den Stadtrechtsausschuss als oberste Priorität gesehen wird.“
Herausgeber
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Abteilung Presse und Kommunikation
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Abteilungsleiter und Pressesprecher
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