Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Pressemeldung

(gl) Das Land hat mit der vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht ab dem 27. April 2020 erlassen. Ab sofort gilt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch verpflichtend auf dem Hauptmarkt sowie auf allen Stadtteilmärkten der Landeshauptstadt Mainz. Die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung hilft, die Ansteckungsgefahr weiter zu minimieren. Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung Mainz zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen unter www.mainz.de/coronavirus

Pressemitteilung: Wochenmarkt – Mund-Nasen-Bedeckungspflicht

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 12-22 21
Telefax
+49 6131 12-33 83
E-Mail
pressestellestadt.mainzde
Internet