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Pressemeldung

(gl) Gastronomiebetriebe können Sondernutzungsflächen für Außenbestuhlung beantragen.

Pressemitteilung: Außenflächen für Gastronomie

Das Coronavirus hat auch gravierende Auswirkungen auf die Landeshauptstadt Mainz. Das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben – wie wir es in unserer vielfältigen und bunten Stadt kennen – ist nahezu zum Erliegen gekommen. Insbesondere für die heimische Gastronomie ist die Corona-Pandemie eine enorme Belastung. In dem vom Stadtvorstand Anfang April 2020 beschlossenen Hilfspaket „Mainz hilft sofort – Unterstützung für die Wirtschaft, das Ehrenamt, die Familien, die Kultur und den Zusammenhalt in unserer Stadt“ waren deshalb auch folgende Unterstützungsmaßnahmen für die Gastronomie enthalten:

Gebühren für die Sondernutzungen von Gastronomen und Einzelhändler, zum Beispiel für Außenbestuhlung, werden für das gesamte Jahr 2020 nicht erhoben.

Sondernutzungsgebühren in Schließzeiten oder für ausgefallene bzw. abgesagte Veranstaltungen werden zurückerstattet.

Bisher genutzte Flächen für eine Sondernutzung können auf Antrag erweitert und ggfs. auch um öffentliche Stellplätze erweitert werden.

Gestern hat das Land Rheinland-Pfalz angekündigt, dass Gastronomiebetriebe
ab dem 13. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Um der Gastronomie schnellstmöglich Unterstützung zukommen zu lassen, hat der Stadtvorstand deshalb folgendes vereinbart:

Wer bereits eine Sondernutzungserlaubnis für 2020 hat, kann ab dem 13. Mai 2020 wieder Tische und Stühle vor die Tür stellen und diese im Rahmen der landesrechtlichen Vorgaben insbesondere der Hygienevorschriften nutzen.

Wer in den Vorjahren bereits eine Sondernutzungserlaubnis für seinen Wirtschaftsgarten hatte, nimmt bitte unter der E-Mail-Adresse sondernutzung@stadt.mainz.de oder telefonisch unter 06131 12 24 35 mit dem Standes-, Rechts- und Ordnungsamt Kontakt auf und bekommt schnellstmöglich diese auch für das Jahr 2020 kostenfrei ausgestellt und kann ebenfalls ab dem 13. Mai 2020 seine Außenbewirtschaftung entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben wieder in Betrieb nehmen.

Wer darüber hinaus seine bisherige Sondernutzungsfläche erweitern will oder wer erstmals eine Sondernutzungsfläche beantragt nimmt bitte bis zum 13. Mai 2020 ebenfalls unter der E-Mail-Adresse sondernutzung@stadt.mainz.de oder telefonisch unter 06131 12 24 35 mit dem Standes-, Rechts- und Ordnungsamt Kontakt auf. In diesen Neuanträgen oder Erweiterungsanträgen sind die neuen Flächen oder Erweiterungsflächen möglichst genau zu bezeichnen und bestenfalls auch bereits – wie gewohnt – Pläne, Skizzen und Lichtbilder von der Fläche beizulegen. So kann eine schnelle und strukturierte Bearbeitung erfolgen.

Diese Anträge auf neue Sondernutzungen oder die etwaige Erweiterung einer Sondernutzungsfläche im Jahr 2020 werden vom Ordnungsamt dann gebündelt ab dem 13. Mai 2020 schnellstmöglich in Abstimmung mit allen anderen städtischen Ämtern bearbeitet und die entsprechenden Genehmigungen – ebenfalls kostenfrei - erteilt. Durch diese Bündelungsfunktion im Bereich Sondernutzung soll eine möglichst konfliktfreie und schnelle Genehmigung der Erweiterung von Gastronomieflächen für dieses Jahr gewährleistet werden. In komplizierten Einzelfällen kann die Bearbeitung jedoch trotz der geschilderten gut strukturierten Vorarbeit einige Zeit in Anspruch nehmen.

Informationen über das Hilfspaket „Mainz hilft sofort“ unter www.mainz.de/mainzhilftsofort

Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung Mainz zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen unter www.mainz.de/coronavirus

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
Telefon
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