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Pressemeldung

(ekö) Im Rahmen des zweiten LockDowns wird Eltern empfohlen, ihre Kinder nur bei dringendem Bedarf in Tagesbetreuungseinrichtungen zu bringen und sie nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Für die Familien in Rheinland-Pfalz ändert sich zunächst nichts: Es gilt wie bisher der Appell an die Familien, das Betreuungsangebot möglichst nur in Notfällen wahrzunehmen, um so die Infektionszahlen möglichst gering zu halten. Die Kindertagesstätten werden somit unter diesen Bedingungen weiterhin im Regelbetrieb bei dringendem Bedarf arbeiten. Auch die Kindertagespflegestellen stehen entsprechend für Eltern mit Bedarf offen.

Pressemitteilung >>> Kindertagesstätten und Kindertagespflege: Stadt verlängert Entlastung für Eltern

„Erfreulicherweise wurde das Kitapersonal bei der Priorisierung der zu impfenden Gruppen vorgezogen, und es gibt zudem seit Ende Januar die Möglichkeit zum anlasslosen Schnelltest“, stellt Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch fest. „Das gibt allen Beteiligten – Personal, Eltern und Kinder mehr Sicherheit.“ Die Schnelltests würden rege genutzt, seit vergangenem Samstag könnten alle in Kitas Beschäftigten Impftermine vereinbaren. „Ich wünsche mir auch hier rege Beteiligung“, so Dr.Lensch.

„Die Eltern nutzen seit einigen Wochen vermehrt das Angebot bei dringendem Bedarf und bringen ihre Kinder in die Tageseinrichtungen“, stellt Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch fest: „Viele Eltern finden aber auch alternative Möglichkeiten zur Betreuung ihrer Kinder, helfen sich gegenseitig und nutzen das Angebot nur bei besonderem Bedarf, oft nur tageweise. Zuletzt wurden rund (Zahl von heute) 3.062 Kinder in städtischen Kitas betreut,

„Wir wollen den Familien entgegenkommen, die trotz zum Teil hoher Belastung ihre Kinder nicht in einer Einrichtung betreuen lassen.“ Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch kündigte an, dass Eltern von Kindern in städtischen Kitas den Elternbeitrag (betrifft nur Krippen und Horte) und/oder nur den Verpflegungskostenbeitrag auf Antrag, wie bereits im Januar und im Februar, auch im März zurückerstattet bekommen können. Die Kita muss auf dem Antrag bestätigen, dass die Einrichtung nicht besucht wurde. Die konkrete Rückerstattung wird ab Mai erfolgen. Die Eltern können dabei auf Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge durch das Kita-Personal rechnen.

Eltern wird ein entsprechendes Antragsformular an die Heimadresse per Post versandt. Das Antragsformular kann auch auf www.mainz.de runtergeladen werden.

Die Landeshauptstadt werde auch die Mindereinnahmen der freien Träger übernehmen, die auf die Erhebung von Beiträgen für Betreuung verzichteten. Die Verpflegung regeln die freien Träger eigenständig. Eltern, deren Kinder in einer nicht-städtischen Kita betreut werden, sollen sich bei Fragen an die Leitung ihrer Kita oder des Trägers wenden.

Um finanzielle Härten in der Kindertagespflege auszugleichen verlängert die Stadt Mainz auch hier die Regelung., Das Amt für Jugend und Familie erhöht die satzungsgemäß üblichen bis zu zehn Abwesenheitstage pro Kind um weitere 23 auf 43 Tage. Die Verwaltung gleicht somit die Förderleistung für an 43 Tagen ausgefallene Betreuung aus. Eltern und Kindertagespflegepersonen werden so gestellt, als sei das Kind regulär betreut worden. Eltern, deren Kinder in einer Kindertagespflegestelle betreut werden, und Kindertagespflegepersonen sind bereits darüber informiert worden.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
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55116 Mainz
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