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Pressemeldung

(ekö) „Wir wollen die Familien finanziell entlasten, die trotz hoher eigener Belastung und Anspannung ihre Kinder zuhause betreuen“, kündigte Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch heute finanzielle Erleichterungen im Blick auf nicht genutzte Kitaplätze und Plätze in der Kindertagespflege an.

Pressemitteilung >>> Kindertagesstätten und Kindertagespflege: Stadt kommt Eltern bei Beiträgen erneut entgegen, um zu entlasten

Seit 19. April befinden sich die Kindertagesstätten im Notbetrieb. Um die Familien zu entlasten, die ihre Kinder zuhause und nicht in einer Kita betreuen, kommt die Landeshauptstadt ihnen erneut finanziell entgegen.

Für die Zeit vom 19. bis 30.04. verzichtet sie für die städtischen Kitas auf die hälftigen Elternbeiträge (betrifft nur Krippen und Horte) und hälftige Verpflegungskostenbeiträge für den Monat April, wenn die Eltern einen entsprechenden Antrag vorlegen. Die Kita muss auf dem Antrag bestätigen, dass die Einrichtung an keinem Tag besucht wurde. Die Eltern können dabei auf Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge durch das Kita-Personal rechnen.

Sollte es bei der Notbetreuung auch im Mai bleiben, wird diese Regelung auch für den Monat Mai angewandt. Die für die städtischen Kitas getroffene Regelung wird hinsichtlich der Elternbeiträge für die freien Träger übernommen. Die Verpflegungskostenbeiträge rechnen die freien Träger direkt mit den Eltern ab.

Um die finanzielle Situation für Tagespflegepersonen und Eltern, die ihr Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen, abzufedern, werden die Abwesenheitstage (Tagespflegeperson bietet die Betreuung an, Kind wird nicht gebracht) von 63 Tagen auf 90 Tage aufgestockt. Die erweiterte Abwesenheitsregelung soll bis zum 31.05.2021 gelten.

Das Amt für Jugend und Familie gleicht also die Förderleistung für an 90 Tagen anstatt für an 63 Tagen ausgefallene Betreuung aus. Eltern und Kindertagespflegepersonen werden so gestellt, als sei das Kind regulär betreut worden.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
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Sarah Heil
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