Pressemeldung
(rap) Aufgrund der Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 35 an drei aufeinander folgenden Tagen am Freitag, Samstag und Sonntag (13.-15. August) greift auf der Basis der 24. Corona Bekämpfungs-Landesverordnung (24. CoBeLVO), dass am darauffolgend übernächsten Tag - mithin ab dem morgigen Dienstag, 17. August - folgende Einschränkungen im Stadtgebiet greifen:
Pressemitteilung: Einschränkungen greifen: Überschreitung der Inzidenz von 35 an drei aufeinander folgenden Tagen in Mainz
Veranstaltungen
Ab dem morgigen Tag sind Veranstaltungen in geschlossenen Innenräumen mit mehr als 350 Zuschauer:innen / Teilnehmer:innen nicht mehr erlaubt (§3, Absatz 5).
Zudem sind Veranstaltungen im Freien nur noch bis zu einer Zahl von 500 Zuschauer:innen oder Teilnehmer:innen (§ 3 Abs. 6, Abs. 7) zulässig.
Maskenpflicht in Schulen
Ergänzend greift die Maskenpflicht im Schulunterricht, was sich aktuell aber aufgrund der noch anhaltenden Sommerferien (Ende 27.08.2021) derzeit nur auf die Sommerklassen auswirkt.
Ab dem morgigen Tag sind Veranstaltungen in geschlossenen Innenräumen mit mehr als 350 Zuschauer:innen / Teilnehmer:innen nicht mehr erlaubt (§3, Absatz 5).
Zudem sind Veranstaltungen im Freien nur noch bis zu einer Zahl von 500 Zuschauer:innen oder Teilnehmer:innen (§ 3 Abs. 6, Abs. 7) zulässig.
Maskenpflicht in Schulen
Ergänzend greift die Maskenpflicht im Schulunterricht, was sich aktuell aber aufgrund der noch anhaltenden Sommerferien (Ende 27.08.2021) derzeit nur auf die Sommerklassen auswirkt.
Herausgeber
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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