Pressemeldung
(rap.) Benachrichtigungen für beide Wahlgänge am 12. Februar 2023 sollten spätestens bis zum 22. Januar eingegangen sein
Ab kommenden Dienstag, 10. Januar 2023 erfolgt bis voraussichtlich zum Ende der 3. Kalenderwoche (22.01.) der postalische Versand der Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten für die Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt sowie zur Wahl der Ortvorsteherin / des Ortsvorsteherin in Mainz-Hechtsheim am Sonntag, 12. Februar 2023.
Hinweis: Die Wähler:innen im Stadtteil Mainz-Hechtsheim werden mit nur einer Wahlbenachrichtigung zu den beiden Wahlgängen aufgerufen.
Pressemitteilung: Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Mainz sowie zur Wahl der Ortvorsteherin / des Ortsvorstehers im Stadtteil Mainz-Hechtsheim beginnt
Insgesamt handelt es sich zum gegenwärtigen Stand des Wählerverzeichnisses um rund 163.000 Wahlberechtige im Bereich der Wahl zum Amt des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin sowie um rund 12.500 Wahlberechtige, die zudem bei der Wahl zum Amt des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin für den Stadtteil Mainz-Hechtsheim zur Wahl aufgerufen sind.
Wichtig ist zudem, dass angekreuzt werden muss, für welche Wahl die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Es erfolgt kein automatischer Versand der Wahlunterlagen zur Stichwahl, wenn das entsprechende Feld von der/vom Wähler:in im Vorfeld nicht angekreuzt wurde.
Hinweis:
Sollten Mitbürger/innen, die meinen wahlberechtigt zu sein, für die OB-Wahl oder die Wahl zum/zur Ortsvorsteher:in bis zum 22. Januar 2023 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir diese, sich unter Telefon 12-1500 den jeweiligen Stimmbezirk, das Wahllokal und die Wählerverzeichnis-Nummer zur Wahl zu erfragen.
Sodann können die betroffenen Wahlberechtigten am Wahltag in ihrem Wahllokal unter der Angabe der Wählerverzeichnis-Nummer und Vorlage des amtlichen Ausweises wählen gehen.
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Wichtig ist zudem, dass angekreuzt werden muss, für welche Wahl die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Es erfolgt kein automatischer Versand der Wahlunterlagen zur Stichwahl, wenn das entsprechende Feld von der/vom Wähler:in im Vorfeld nicht angekreuzt wurde.
Hinweis:
Sollten Mitbürger/innen, die meinen wahlberechtigt zu sein, für die OB-Wahl oder die Wahl zum/zur Ortsvorsteher:in bis zum 22. Januar 2023 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir diese, sich unter Telefon 12-1500 den jeweiligen Stimmbezirk, das Wahllokal und die Wählerverzeichnis-Nummer zur Wahl zu erfragen.
Sodann können die betroffenen Wahlberechtigten am Wahltag in ihrem Wahllokal unter der Angabe der Wählerverzeichnis-Nummer und Vorlage des amtlichen Ausweises wählen gehen.
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Herausgeber
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
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