Pressemeldung
(gl) Das Land hat mit der vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht ab dem 27. April 2020 erlassen.
Ab sofort gilt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch verpflichtend auf dem Hauptmarkt sowie auf allen Stadtteilmärkten der Landeshauptstadt Mainz. Die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung hilft, die Ansteckungsgefahr weiter zu minimieren.
Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung Mainz zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen unter www.mainz.de/coronavirus
Pressemitteilung: Wochenmarkt – Mund-Nasen-Bedeckungspflicht
Herausgeber
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