Pressemeldung
(rap) Änderungen im Sportbereich in der Landeshauptstadt Mainz:
Sportausübung zu Teilen auch im Verein wieder möglich / Hallen und Bäder bleiben weiter geschlossen
Pressemitteilung: 6. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (6. CoBeLVO)
Mit dem aktuellen Inkrafttreten der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (6. CoBeLVO) ändert sich im Indoorbereich für das Sportgeschehen und die Möglichkeiten, hier Sport zu treiben, nichts. Die öffentlichen und privaten Sporthallen müssen weiterhin geschlossen bleiben. Das gilt aktuell auch bis auf Weiteres für die Schwimmbäder.
In der neuen VO ist - anders als zuvor - nicht mehr von Individualsport, sondern vom „zulässigen Breiten- und Freizeitsport im Freien“ die Rede. Dies beinhaltet auch Mannschaftssportarten. Folglich wird die Stadt Mainz auf den öffentlichen Sportanlagen nun auch Fußball, Hockey, Lacrosse usw. zulassen, jedoch nur sofern die Ausübung unter Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindestabstands erfolgt und die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Das gleiche Procedere gilt auch für privat betriebene Freisportanlagen.
Die Landeshauptstadt Mainz ist sich bewusst, dass die Vereine mit ihren Angeboten „in den Startblöcken“ stehen. Mit der Zustimmung des Verwaltungsstabes sowie des Gesundheitsamtes erlaubt die Stadt Mainz daher den Vereinen ab Donnerstag, 14.05.2020 unter zwingend einzuhaltenden Vorgaben wie
- Begrenzung der jeweiligen Trainingsteilnehmerzahl,
- keine Spiel- und Wettkampfformen mit Zweikämpfen,
- Regeln beim Kommen und Gehen,
- die Einhaltung bestimmter Hygienestandards
ihren vorherigen Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen.
Hierbei orientiert sich die Verwaltung an den Vorgaben der Sportfachverbände, im Fußballbereich hauptsächlich an jenen des DFB sowie des Hessischen Fußballverbandes. Dabei beschränkt sich die Stadtverwaltung auf die Einhaltung des Kontaktverbotes und der Hygienevorschriften, da die Umsetzung allein dieser praktikablen Vorgaben bereits für die Vereine eine enorme Herausforderung darstellen.
Auf diesem Wege werden den Vereinen klare Vorgaben an die Hand gegeben, mit denen sie arbeiten können. Viele Vereine stehen derzeit vor der Frage, wie der Trainingsbetrieb überhaupt real ablaufen kann. Zugleich werden die Vereine in die Pflicht genommen, indem die Umsetzung dieser Vorgaben vorab schriftlich bestätigt werden muss.
Folgende Sportarten sind unter bestimmten Vorgaben und unter zwingender Einhaltung des Kontaktverbotes nun auf unseren Sportanlagen zulässig:
Leichtathletik auf den dafür vorgesehenen Flächen
Beachvollball maximal Doppel / keine wechselnden Partner
Gymnastik/Turnen (5 Quadratmeter pro Person)
Outdoormannschaftssportarten,
insbesondere Fußball hier gelten gesonderte Regelungen (nur im Rahmen des Vereinssports zulässig)
Boule max 8 Personen pro Boule-Feld
Aufgrund der Festschreibung der Maximalnutzerzahl bietet die Stadt Mainz zusätzlich an, die Trainingssituation von Vereinen mit einer hohen Anzahl an Mannschaften zu entzerren, indem wir Ihnen die Möglichkeit geben, anstelle des samstäglichen Spielbetriebs (welcher noch längere Zeit nicht stattfinden darf) in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.30 Uhr auf ihrer jeweiligen heimischen Sportanlage einen Trainingsbetrieb durchzuführen.
Sämtliche Sportanlagen stehen für die genannten Sportarten auch der Öffentlichkeit zur Verfügung, mit der Ausnahme Fußball. Dieser ist auf den städtischen Sportanlagen als unmittelbare eigentliche Kontaktsportart nur den Vereinen vorbehalten.
Freizeitgruppen oder gar Jugendliche, die einfach nur Fußball spielen wollen, ist der Fußballsport weiterhin nicht erlaubt (analog der weiterhin gesperrten Bolzplätze).
Die Stadt Mainz öffnet drei Sportanlagen mit Rundlaufbahnen (Laubenheim, Bretzenheim, Mombach) ganztägig, Personal begleitet das Geschehen vor Ort. Die übrigen Sportanlagen werden nur zu Zeiten des Vereinssports geöffnet, dieser beginnt in der Regel zwischen 15.00 und 16.00 Uhr und endet um 21.30 Uhr.
Zugleich ermöglicht die Stadt Mainz aber auch Freizeitsportlern, die anderweitige Sportarten ausüben, die Nutzung der einzelnen Anlagen.
Sonntags bleiben die Sportanlagen nun generell geschlossen.
In der neuen VO ist - anders als zuvor - nicht mehr von Individualsport, sondern vom „zulässigen Breiten- und Freizeitsport im Freien“ die Rede. Dies beinhaltet auch Mannschaftssportarten. Folglich wird die Stadt Mainz auf den öffentlichen Sportanlagen nun auch Fußball, Hockey, Lacrosse usw. zulassen, jedoch nur sofern die Ausübung unter Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindestabstands erfolgt und die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Das gleiche Procedere gilt auch für privat betriebene Freisportanlagen.
Die Landeshauptstadt Mainz ist sich bewusst, dass die Vereine mit ihren Angeboten „in den Startblöcken“ stehen. Mit der Zustimmung des Verwaltungsstabes sowie des Gesundheitsamtes erlaubt die Stadt Mainz daher den Vereinen ab Donnerstag, 14.05.2020 unter zwingend einzuhaltenden Vorgaben wie
- Begrenzung der jeweiligen Trainingsteilnehmerzahl,
- keine Spiel- und Wettkampfformen mit Zweikämpfen,
- Regeln beim Kommen und Gehen,
- die Einhaltung bestimmter Hygienestandards
ihren vorherigen Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen.
Hierbei orientiert sich die Verwaltung an den Vorgaben der Sportfachverbände, im Fußballbereich hauptsächlich an jenen des DFB sowie des Hessischen Fußballverbandes. Dabei beschränkt sich die Stadtverwaltung auf die Einhaltung des Kontaktverbotes und der Hygienevorschriften, da die Umsetzung allein dieser praktikablen Vorgaben bereits für die Vereine eine enorme Herausforderung darstellen.
Auf diesem Wege werden den Vereinen klare Vorgaben an die Hand gegeben, mit denen sie arbeiten können. Viele Vereine stehen derzeit vor der Frage, wie der Trainingsbetrieb überhaupt real ablaufen kann. Zugleich werden die Vereine in die Pflicht genommen, indem die Umsetzung dieser Vorgaben vorab schriftlich bestätigt werden muss.
Folgende Sportarten sind unter bestimmten Vorgaben und unter zwingender Einhaltung des Kontaktverbotes nun auf unseren Sportanlagen zulässig:
Leichtathletik auf den dafür vorgesehenen Flächen
Beachvollball maximal Doppel / keine wechselnden Partner
Gymnastik/Turnen (5 Quadratmeter pro Person)
Outdoormannschaftssportarten,
insbesondere Fußball hier gelten gesonderte Regelungen (nur im Rahmen des Vereinssports zulässig)
Boule max 8 Personen pro Boule-Feld
Aufgrund der Festschreibung der Maximalnutzerzahl bietet die Stadt Mainz zusätzlich an, die Trainingssituation von Vereinen mit einer hohen Anzahl an Mannschaften zu entzerren, indem wir Ihnen die Möglichkeit geben, anstelle des samstäglichen Spielbetriebs (welcher noch längere Zeit nicht stattfinden darf) in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.30 Uhr auf ihrer jeweiligen heimischen Sportanlage einen Trainingsbetrieb durchzuführen.
Sämtliche Sportanlagen stehen für die genannten Sportarten auch der Öffentlichkeit zur Verfügung, mit der Ausnahme Fußball. Dieser ist auf den städtischen Sportanlagen als unmittelbare eigentliche Kontaktsportart nur den Vereinen vorbehalten.
Freizeitgruppen oder gar Jugendliche, die einfach nur Fußball spielen wollen, ist der Fußballsport weiterhin nicht erlaubt (analog der weiterhin gesperrten Bolzplätze).
Die Stadt Mainz öffnet drei Sportanlagen mit Rundlaufbahnen (Laubenheim, Bretzenheim, Mombach) ganztägig, Personal begleitet das Geschehen vor Ort. Die übrigen Sportanlagen werden nur zu Zeiten des Vereinssports geöffnet, dieser beginnt in der Regel zwischen 15.00 und 16.00 Uhr und endet um 21.30 Uhr.
Zugleich ermöglicht die Stadt Mainz aber auch Freizeitsportlern, die anderweitige Sportarten ausüben, die Nutzung der einzelnen Anlagen.
Sonntags bleiben die Sportanlagen nun generell geschlossen.
Herausgeber
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
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