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Pressemeldung

(rap) Kommunale Ausnahmegenehmigungen werden aktuell grundsätzlich nicht erteilt

Pressemitteilung: Landeshauptstadt Mainz: Regelungen auf Sportanlagen nach Inkrafttreten der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung

Zum 02.11.2020 trat die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) in Kraft, deren inhaltliche Neuregelungen am heutigen Tage im Verwaltungsstab besprochen wurden. Der Stab unter Leitung von OB Michael Ebling einigte sich auf folgende ausführende Erläuterungen zu den Regularien bei Sport- und Freizeitanlagen, um Irritationen im Nachgang der neuen Verordnung zu vermeiden.

Sporthallen
Die städtischen Sporthallen sind generell geschlossen.
Ausnahmen gelten nur für
- bereits laufende Reha-Sportgruppen (dies betrifft derzeit sechs Sporthallen im Stadtgebiet)
- für den Schulsport
- für den Profisport der 1. und 2. Ligen.

Sportplätze
Da Fußballsport eine Mannschaftssportart ist und diese im Amateur- und Freizeitbereich generell untersagt sind, werden alle Sportplätze, die über keine Rundlaufbahn verfügen, geschlossen.
Da Einzelsportarten alleine oder zu zweit im Freien noch zulässig sind, öffnet die Landeshauptstadt Mainz die Sportplätze, welche über eine Rundlaufbahn verfügen - mit Ausnahme der Sportanlage Mainz-Lerchenberg. Diese wird derzeit saniert, daher steht das Areal (trotz Rundlaufbahn) nicht zur Verfügung. Hier steht als Alternative der nahegelegene Wald mit 10 km-Rundkurs zur Verfügung.

Auf den geöffneten Sportanlagen sind nur Einzelsportarten zugelassen. Bolzplätze, Basketballanlagen als auch Boule-Anlagen („Freisportanlagen“) im öffentlichen Bereich werden gesperrt.

Bundeskaderathleten dürfen weiterhin trainieren.

Die Sportanlagen mit Rundlaufbahn wie die
- Bezirkssportanlage Mombach,
- Bezirkssportanlage Bretzenheim,
- Bezirkssportanlage Hechtsheim,
- Bezirkssportanlage Laubenheim und
- Sportanlage Schillstraße
öffnen in der Woche von 14.00 bis 20.00 Uhr (die BSA Bretzenheim wegen des fehlendem Flutlichts hingegen von 12.30 bis 18.00 Uhr).
Am Wochenende sind die Anlagen von 10.30 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet. Dort wird es auch stets eine Platzaufsicht geben. Auch die geschlossenen Plätze werden von der Sportverwaltung kontrolliert.

Weiterhin hat der Verwaltungsstab unter Mitwirkung des Gesundheitsamtes beschlossen, dass derzeit grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen – so dies dort ermöglich wird – von der 12. CoBeLVO erteilt werden können.
Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Verboten der 12. CoBeLVO wäre u.a. dass dies aus epidemiologischer Sicht, insbesondere unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens vertretbar ist und der Zweck der CoBeLVO nicht beeinträchtigt wird. Auch in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt kann dies bei einem Inzidenzwert von derzeit weit über 100 und nach wie vor steigenden Infektionszahlen nicht bejaht werden.

Vielmehr ist es gerade jetzt angezeigt, die geltenden Regelungen einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass weniger Menschen zusammenkommen und sich infizieren.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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