Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Pressemeldung

(gl) Maskenpflicht in den Fußgängerzonen der Altstadt und auf dem Bahnhofsvorplatz. Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf von offenen alkoholischen Getränke verboten.

Pressemitteilung: Verwaltungsstab verschärft Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Coronavirus-Infektionen

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz hat erneut getagt und die aktuelle Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen bewertet. Der starke Anstieg bei den Neuinfektionen konnte erfreulicherweise gebremst werden, gleichwohl stagnieren die Zahlen derzeit auf einem sehr hohen Niveau. Der 7-Tage-Inzidenzwert - also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner pro Woche - liegt in Mainz seit Tagen konstant bei mehr als 200.

Im Rückblick auf die vergangenen Tage wurde festgestellt, dass es in den stark frequentierten Fußgängerzonen der Altstadt immer wieder Probleme bei der Einhaltung der Abstandsregeln gibt. Deshalb wurde beschlossen, dass ergänzend zu den Regelungen zur Maskenpflicht gemäß der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in den Fußgängerzonen der Altstadt sowie auf dem Bahnhofsvorplatz in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr an allen Tagen außer an Sonntagen und Feiertagen eine Maskenpflicht eingeführt wird. Eine Übersichtskarte mit den betroffenen Gebieten finden Sie im angehängten PDF-Dokument.

Des Weiteren wurde beobachtet, dass der Straßenverkauf und der Ab-Hof-Verkauf von offenen oder geöffneten alkoholischen Getränken dazu führt, dass sich vor den Verkaufsstellen Menschenansammlungen bilden und die Getränke vor Ort in geselliger Runde konsumiert werden. Deshalb wurde beschlossen, dass der Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf von offenen alkoholischen Getränke verboten wird.

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz und dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt, erlässt die Landeshauptstadt Mainz daher für die genannten Maßnahmen eine entsprechende Allgemeinverfügung, die noch am heutigen Tag, also am Dienstag, 24. November 2020 veröffentlicht wird und damit ab Mittwoch, 0.00 Uhr Gültigkeit entfaltet. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum Ablauf des 20. Dezember 2020.

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz wird die Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen weiterhin kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab wird dazu in engen zeitlichen Abständen zusammentreten.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 12-22 21
Telefax
+49 6131 12-33 83
E-Mail
pressestellestadt.mainzde
Internet