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Pressemeldung

(rap) Aufgrund der weiter anhaltenden Pandemielage und der aktuell gültigen 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist die Durchführung von Volksfesten weiterhin untersagt. Aus diesem Grund kann der Mainzer Rheinfrühling leider auch in diesem Jahr nicht stattfinden.

Pressemitteilung: Absage Mainzer Rheinfrühling 2021

„Wir bedauern diese Entscheidung sehr. Zwar sind mittlerweile erste Öffnungs- und Lockerungsschritte - zum Beispiel im Einzelhandel - aufgrund der gesunkenen Inzidenzzahlen erfolgt und geben Hoffnung auf Besserung, die Durchführung eines Volksfestes ist aber leider noch nicht möglich. Das tut mir gerade für die betroffenen Schaustellerinnen und Schausteller sehr leid“, erklärt Wirtschafts- und Ordnungsdezernentin Manuela Matz.

Man hoffe sehr, dass sich der Trend der Inzidenzzahlen im Laufe des Jahres weiter verbessere und dann auch wieder größere Feste und Veranstaltungen möglich seien. „Um dieses Ziel zu erreichen, ist es aber wichtig, sich jetzt weiter verantwortungsbewusst und umsichtig zu verhalten und die Regeln einzuhalten“, betont Matz.

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Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
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