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Pressemeldung

(gl) Verkaufsverbot für Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf von offenen alkoholischen Getränke wird ab 21. Mai 2021 aufgehoben. Maskenpflichtzonen bleiben bestehen.

Pressemitteilung: Stadt passt Allgemeinverfügung an 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes an

Die Landeshauptstadt Mainz veröffentlicht am heutigen Donnerstag, 20. Mai 2021, eine neue Allgemeinverfügung mit Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Coronavirus-Infektionen, die die bestehenden Maßnahmen der Bundesnotbremse und der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung (21. CoBeLVO) ergänzt oder ändert:


Maskenpflicht:

In den Fußgängerzonen der Altstadt sowie auf dem Bahnhofsvorplatz gilt von 8.00 bis 18.00 Uhr weiterhin eine Maskenpflicht an allen Tagen außer an Sonntagen und Feiertagen. Auch die Maskenpflichtzone am Rheinufer bleibt bestehen. Sie gilt für das gesamte Rheinufer von der Auffahrt zur Eisenbahnbrücke (Südbrücke) am Victor-Hugo-Ufer bis hin zur Drehbrücke am Zollhafen am Ende der Taunusstraße in der Zeit von 12.00 bis 22.00 Uhr an allen Tagen.

Verkauf alkoholischer Getränke:

Der Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf von offenen alkoholischen Getränke ist ab Freitag, 21. Mai 2021 wieder möglich. Das bisherige Verkaufsverbot im Stadtgebiet Mainz wird aufgehoben. Damit reagiert die Stadtverwaltung auf die Änderungen der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. Mit der 21. CoBeLVO wird das landesweite Verbot des Konsums von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum aufgehoben.


Die neue Allgemeinverfügung wird heute im städtischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt damit ab Freitag, 21. Mai 2021, 0.00 Uhr, in Kraft. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum Ablauf des 1. Juni 2021.

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz wird die Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen weiterhin kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab tritt dazu in engen zeitlichen Abständen zusammen.

Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung Mainz zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen unter www.mainz.de/coronavirus.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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