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Pressemeldung

(rap) Aufgrund der Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 35 an drei aufeinander folgenden Tagen am Freitag, Samstag und Sonntag (13.-15. August) greift auf der Basis der 24. Corona Bekämpfungs-Landesverordnung (24. CoBeLVO), dass am darauffolgend übernächsten Tag - mithin ab dem morgigen Dienstag, 17. August - folgende Einschränkungen im Stadtgebiet greifen:

Pressemitteilung: Einschränkungen greifen: Überschreitung der Inzidenz von 35 an drei aufeinander folgenden Tagen in Mainz

Veranstaltungen
Ab dem morgigen Tag sind Veranstaltungen in geschlossenen Innenräumen mit mehr als 350 Zuschauer:innen / Teilnehmer:innen nicht mehr erlaubt (§3, Absatz 5).
Zudem sind Veranstaltungen im Freien nur noch bis zu einer Zahl von 500 Zuschauer:innen oder Teilnehmer:innen (§ 3 Abs. 6, Abs. 7) zulässig.

Maskenpflicht in Schulen
Ergänzend greift die Maskenpflicht im Schulunterricht, was sich aktuell aber aufgrund der noch anhaltenden Sommerferien (Ende 27.08.2021) derzeit nur auf die Sommerklassen auswirkt.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 12-22 21
Telefax
+49 6131 12-33 83
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