Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Pressemeldung

(rap) Die Weihnachtsstadt Mainz, welche den Mainzer Weihnachtsmarkt und die WinterZeit-Märkte umfasst, öffnet am heutigen Donnerstag, 25.11.2021 ab 11.00 Uhr seine Pforten. Die derzeitige Corona-Lage führt in diesem Jahr zu Einschränkungen für Besucher:innen und Beschicker:innen, die, neben den Regularien der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, mittels Allgemeinverfügung seitens der Landeshauptstadt Mainz erlassen werden.

Pressemitteilung: Weihnachtsstadt Mainz: 2-G-Regelung und Maskenpflicht

Für den Mainzer Weihnachtsmarkt auf den Flächen Markt, Höfchen, Liebfrauenplatz sowie auf den Mainzer WinterZeit-Märkten (Neubrunnenplatz, Hopfengarten, Schillerplatz und Bahnhofsvorplatz) gilt insbesondere in Warte- und Aufenthaltssituationen, bei den nicht sicher der Abstand eingehalten werden kann, die Maskenpflicht nach § 3 der 28. CoBeLVO. Lediglich für den Verzehr von Speisen und Getränken kann die Maske vorübergehend und kurzzeitig abgenommen werden.

Ergänzend gilt auf diesen Flächen die sogenannte „2-G-Regel“. Demzufolge dürfen nur geimpfte oder genesene Personen, oder diesen gleichgestellte Personen, den Weihnachtsmarkt besuchen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können, benötigen eine ärztliche Bescheinigung und einen aktuellen Testnachweis. Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres zwölften Lebensjahres sind geimpften Personen gleichgestellt. Minderjährige, die diese Altersgrenze erreicht haben, jedoch weder geimpft noch genesene Personen sind, können bis zur Vollendung des 17 Lebensjahres den Weihnachtsmarkt unter Vorlage eines aktuellen Testnachweises (Schnelltest oder PCR-Test - kein Selbsttest!) besuchen. Die 2-G-Regel gilt zudem für das gesamte Standpersonal.

Die Kontrolle über die Einhaltung der 2-G-Regel erfolgt mittels Ausgabe von Kontrollbändern, die ausschließlich an Geimpfte oder Genesene nach Vorlage eines gültigen Impf- oder Genesenennachweises sowie eines amtlichen Ausweisdokumentes an den Ausgabestellen
- Franziskanerstraße/Seppel-Glückert-Passage,
- Alte Universität,
- Rebstockplatz,
- Liebfrauenplatz/Römischer Kaiser und
- Schillerplatz

ausgegeben werden. Ergänzend können die Kontrollbänder bei den Mitarbeiter:innen des Sicherheitsdienstes, den Außendienstmitarbeiter:innen der Marktverwaltung und den Standbetreiber:innen erworben werden. Die Ausgabe der Kontrollbänder ist kostenfrei. Kinder unter 12 benötigen kein Bändchen. Dies gilt auch für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sowie für Personen mit einem ärztlichen Attest. Diese beiden Gruppen müssen an den Ständen ihren Testnachweis vorzeigen, um etwas erwerben zu können.

Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht führt zu einem Bußgeld in Höhe von 50€, ein Verstoß gegen die 2-G-Regel in Höhe von 150€.

Das alleinige Überqueren der Weihnachtsmarktflächen ist weiterhin ohne 2-G-Nachweis erlaubt. Dies betrifft insbesondere Anwohner:innen und Personen, die beispielsweise den Dom, die ansässige Gastronomie oder den Einzelhandel aufsuchen möchten.

Die Landeshauptstadt Mainz appelliert und bittet eindringlich, die Vorgaben im Bereich der Weihnachtsstadt Mainz einzuhalten.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 12-22 21
Telefax
+49 6131 12-33 83
E-Mail
pressestellestadt.mainzde
Internet