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Pressemeldung

(skh) Einlass nur noch für Geimpfte, Genesene oder Getestete – was an vielen Stellen schon Gewohnheit ist, gilt ab Montag, 6. Dezember 2021, nun auch für alle städtischen Dienstgebäude und Einrichtungen.

Pressemitteilung: 3G-Zutrittsbeschränkungen in allen städtischen Gebäuden und Einrichtungen ab 6. Dezember 2021

Alle Ämter und Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Mainz sind für den Publikumsverkehr weiterhin nach Terminvereinbarung geöffnet. Um die Termine in städtischen Gebäuden wahrzunehmen, müssen Besucher:innen daher ab Montag einen gültigen Nachweis über den Impf- bzw. Genesenenstatus oder einen gültigen negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und von einer Teststelle durchgeführt werden muss, vorlegen. Außerdem bleibt die Kontakterfassung vor Ort erforderlich.

In Ämtern und Einrichtungen mit Security- oder Pfortendiensten kontrollieren Mitarbeitende der Pforte oder des Securitydienstes den 3G-Nachweis. In allen anderen Fällen kontrollieren die Mitarbeitenden den Nachweis zu Beginn des Termins.

Die Stadt Mainz bittet alle Bürger:innen um tatkräftige Unterstützung bei der Umsetzung dieser Regelung und dankt für das Verständnis für die besonderen Maßnahmen in besonderen Zeiten.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
Telefon
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