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Pressemeldung

(fsc) Ab sofort können Bürger:innen der Landeshauptstadt Mainz die Verpflichtungserklärung für einen ausländischen Gast bequem von zu Hause aus abwickeln – und das ohne Behördentermin, wenn sie die Online-Ausweisfunktion nutzen. Der neue Online-Service „Verpflichtungserklärung“ erleichtert den gesamten Prozess und spart Zeit.

Neuer Online-Service für Verpflichtungserklärungen (für ausländische Gäste)

Der neue Online-Service zur Verpflichtungserklärung bietet zahlreiche Vorteile: Wird die Online-Ausweisfunktion genutzt, ist kein Behördentermin mehr erforderlich. Andernfalls ist in der Regel nur ein Termin bei der Behörde notwendig. Zudem ermöglicht der Service eine einfache Bezahlung der Gebühren online per ePayment. Alle notwendigen Daten und Dokumente können digital an die Ausländerbehörde übermittelt werden, wodurch der gesamte Prozess schneller und unkomplizierter wird. Zusätzlich stehen hilfreiche Hinweistexte zur Verfügung, die bei der korrekten Ausfüllung des Antrags unterstützen.

Mit dem neuen Service bietet die Stadt Mainz den Bürger:innen zwei Möglichkeiten, die Verpflichtungserklärung abzuwickeln:

1. Vollständig digitale Abgabe mit Online-Ausweisfunktion
Wenn man sich mit der BundID oder MeinUnternehmenskonto authentifizieren kann, kann man die Verpflichtungserklärung vollständig digital einreichen. In diesem Fall sind keine weiteren Behördentermine nötig. Nach erfolgreicher Abgabe erhält man die Verpflichtungserklärung auf Wunsch per Post.


2. Digitale Vorbereitung der Abgabe im Behördentermin
Ohne Nutzung der Online-Ausweisfunktion kann man die Verpflichtungserklärung bereits digital vorbereiten: Dazu müssen die notwendigen Informationen eingegeben werden, die erforderlichen Unterlagen hochgeladen und an die Ausländerbehörde übermittelt werden. Für die endgültige Abgabe ist jedoch ein persönlicher Behördentermin erforderlich.

Verpflichtungserklärung

Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und den Aufenthalt benötigen Staatsangehörige zahlreicher Länder ein Visum. Das Visum ist vor der Einreise bei der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zu beantragen.

Die Auslandvertretung macht die Erteilung eines Visums in der Regel von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung (VE) abhängig. Dies liegt daran, dass dem Staat durch den Aufenthalt des Ausländers Kosten entstehen könnten, die von dem Ausländer nicht selbst getragen werden können. Daher ist eine Kostenübernahme durch den Einlader (Verpflichtungsgeber) sicherzustellen.

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung garantiert jedoch nicht, dass ein Visum erteilt wird. Die Erteilung oder Ablehnung eines Visums liegt in der alleinigen Zuständigkeit der deutschen Auslandsvertretung.

Hinweis: Die Vorlage einer Verpflichtungserklärung ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines Visumantrages. Wenn ein Ausländer die Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen sichern kann, können sie auch ohne eine Verpflichtungserklärung ein Visum beantragen.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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