Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Kurzbeschreibung
Sie wollen Eigentumsanteile in das Grundbuch eintragen lassen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Beschreibung
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, können Sie online über die Terminvereinbarung des Bauamtes, Abt. Bauaufsicht, einen Termin vereinbaren.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Herr Leineweber | Stadtteile Bereich A (Drais, Finthen, Gonsenheim, Lerchenberg, Marienborn, Mombach, Neustadt) | +49 6131 12-3115 | bauamt-bauaufsichtstadt.mainzde |
| Herr Kasper | Stadtteile Bereich B (Ebersheim, Hechtsheim, Laubenheim, Oberstadt, Campus, Weisenau) | +49 6131 12-3668 | bauamt-bauaufsichtstadt.mainzde |
| Herr Zehner | Stadtteile Bereich B (Altstadt, Bretzenheim, Hartenberg-Münchfeld) | +49 6131 12-3148 | bauamt-bauaufsichtstadt.mainzde |
Unterlagen
Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
Gebühren
Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.
Zahlungsart
Fristen
Keine.
Rechtsgrundlagen
An wen muss ich mich wenden?
An die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Formulare
Organisationen
- 60 02 01 Mainz-Nord (Drais, Finthen, Gonsenheim, Hartenberg-Münchfeld, Lerchenberg, Marienborn, Mombach, Neustadt), Werbeanlagen und Warenautomaten (60.02.01)
- 60 02 02 Mainz-Süd (Altstadt, Bretzenheim, Ebersheim, Hechtsheim, Oberstadt, Weisenau, Laubenheim, Oberstadt), Wiederholungsprüfungen (60.02.02)
- Bauaufsicht (60.02)
- Bauamt (60)
