Abgeschlossenheitsbescheinigung
Beschreibung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, um beim Grundbuchamt Wohnungseigentum bzw. Teileigentum bilden zu können.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Alle Ämter der Stadtverwaltung Mainz sind nach Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 66, 93, regionaler Schienenverkehr
Haltestelle: Zitadellenweg
Linien: 64, 65
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Leineweber | Stadtteile Bereich A (Drais, Finthen, Gonsenheim, Lerchenberg, Marienborn, Mombach, Neustadt) | +49 6131 12-3115 |
Herr Kasper | Stadtteile Bereich B (Ebersheim, Hechtsheim, Laubenheim, Oberstadt, Campus, Weisenau) | +49 6131 12-3668 |
Herr Zehner | Stadtteile Bereich B (Altstadt, Bretzenheim, Hartenberg-Münchfeld) | +49 6131 12-3148 |
Unterlagen
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- Wohnungseigentumsgesetz
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes
Hinweise
Hinweise zu den notwendigen Unterlagen, Kriterien der Antragsstellung und einen Auszug aus dem Gebührenverzeichnis finden Sie als Anlage im Downloadformular.