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Baugenehmigung für Werbeanlagen beantragen 

Beschreibung

Eine Baugenehmigung ist notwendig, wenn:

  • Werbeanlagen errichtet werden,
  • Werbeanlagen geändert werden,

sofern sie nicht nach § 62 Landesbauordnung (LBauO) baugenehmigungsfrei sind.

Den Antrag auf Baugenehmigung stellen Sie schriftlich beim Bauamt. Wir erteilen die Baugenehmigung schriftlich, wenn dem Bauvorhaben keine baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.

Die Baugenehmigung erlischt, innerhalb von 4 Jahren nach ihrer Zustellung, wenn

  • mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen wurde.
  • die Ausführung 4 Jahre unterbrochen war.

Die Ausführung eines Vorhabens gilt nur dann als begonnen oder als nicht unterbrochen, wenn innerhalb der Frist wesentliche Bauarbeiten ausgeführt wurden.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Vorsprachen und sonstige Besprechungen können online über die Terminvereinbarung des Bauamtes, Abt. Bauaufsicht vereinbart werden.
Online-Terminvergabe/Bauaufsicht

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Senner Werbeanlagen und Warenautomaten (außer Altstadt, Oberstadt, Weisenau, Laubenheim)
 Herr Hierse Werbeanlagen und Warenautomaten (Altstadt, Oberstadt, Weisenau, Laubenheim)

Unterlagen

Es ist ein schriftlicher Bauantrag erforderlich.

Die Inhalte richten sich nach der Landesbauordnung (LBauO), der Bauunterlagenprüfverordnung (BauuntPrüfV) und anderen Vorschriften.

Gebühren

  • Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Bauvorhaben.
  • Sie werden auf Grundlage einer Verordnung des Landes (Besonderes Gebührenverzeichnis) berechnet.

Rechtsgrundlagen

  • Landesbauordnung
  • Baugesetzbuch

Weitere Regelungen können sich aus Gestaltungssatzungen oder Festsetzungen in Bebauungsplänen ergeben.

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