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Baugenehmigung 

Beschreibung

Eine Baugenehmigung ist notwendig, wenn:

  • Sie einen Neubau errichten (dazu zählen auch Stellplätze oder Gartenhäuschen)
  • Sie ein Gebäude erweitern und ändern
  • Sie die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden ändern möchten, sofern dies nicht nach § 62, § 67 oder § 84 Landesbauordnung (LBauO) baugenehmigungsfrei ist.

Sie erhalten die Baugenehmigung in schriftlicher Form, wenn dem Bauvorhaben keine baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Die Prüfung dessen erfolgt im Baugenehmigungsverfahren.

Die Baugenehmigung erlischt innerhalb von vier Jahren nach ihrer Zustellung, wenn mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.
Die Ausführung eines Vorhabens gilt nur dann als begonnen oder als nicht unterbrochen, wenn innerhalb der Frist wesentliche Bauarbeiten ausgeführt wurden.

Voraussetzung

Bei Gebäuden gilt: Die Planvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers bzw. der Entwurfsverfasserin muss vorliegen
(§ 13 BauuntPrüfVO)

Beantragung

Den Antrag auf Baugenehmigung richten Sie bitte schriftlich an das Bauamt.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuelles:

Vorsprachen und sonstige Besprechungen können online über die Terminvereinbarung des Bauamtes, Abt. Bauaufsicht vereinbart werden.


Online-Terminvergabe/Bauaufsicht

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Depue Zoll- und Binnenhafen, Industrie Mombach oberhalb Rheinallee
 Frau Scherer Mombach und teilw. Industrie bis zur Rheinallee
 Herr Bungert Weisenau
 Frau Bullmann-Müller Gonsenheim
 Frau Leinen-Reiber Neustadt
 Frau Hohs Hartenberg-Münchfeld
 Frau Grill Altstadt
 Frau Bopp Hechtsheim, Teilgebiet Altstadt (Bleichenviertel)
 Frau Hofmann Ebersheim
 Frau Cuhas Bretzenheim (Bereich A), Zahlbach
 Frau Güler Oberstadt, Kliniken
 Frau Mentes Bretzenheim (Bereich B), Zahlbach

Unterlagen

Es ist ein schriftlicher Bauantrag erforderlich.

Die Inhalte richten sich nach der Landesbauordnung (LBauO), der Bauunterlagenprüfverordnung (BauuntPrüfV) und anderen Vorschriften. Aufgrund der Komplexität ist der Bauantrag von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin bzw. einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (insbesondere Architektinnen und Architekten sowie besonders berechtigte Bauingenieurinnen und Bauingenieure) zu erstellen.

Unterlagen können Sie von Montag bis Freitag in den grauen Briefkasten vor dem Bau C einwerfen oder in der Registratur, 1. OG, Zimmer 115, abgeben.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Bauvorhaben und werden auf Grundlage einer Verordnung des Landes nach einem besonderen Gebührenverzeichnis berechnet.

Rechtsgrundlagen

  • Landesbauordnung

Der Gesetztestext sowie weitere bauordnungsrechtlich relevante Regelungen stehen auf der Internetseite des Finanzministeriums zur Verfügung.

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