Baugenehmigung
Kurzbeschreibung
<p>Für die Stadtteile Campus, Laubenheim und Zahlbach wenden Sie sich bitte an das Vorzimmer der Abteilung Bauaufsicht, um Auskunft zu erhalten, welche Sachbearbeitung für Sie konkret zuständig ist. Ihr Kontakt ist Frau Brehm, +49 6131 12-3110.</p>Beschreibung
Eine Baugenehmigung ist notwendig, wenn:
- Sie einen Neubau errichten (dazu zählen auch Stellplätze oder Gartenhäuschen)
- Sie ein Gebäude erweitern und ändern
- Sie die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden ändern möchten, sofern dies nicht nach § 62, § 67 oder § 84 Landesbauordnung (LBauO) baugenehmigungsfrei ist.
Sie erhalten die Baugenehmigung in schriftlicher Form, wenn dem Bauvorhaben keine baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Die Prüfung dessen erfolgt im Baugenehmigungsverfahren.
Die Baugenehmigung erlischt innerhalb von vier Jahren nach ihrer Zustellung, wenn mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.
Die Ausführung eines Vorhabens gilt nur dann als begonnen oder als nicht unterbrochen, wenn innerhalb der Frist wesentliche Bauarbeiten ausgeführt wurden.
Voraussetzung
Bei Gebäuden gilt: Die Planvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers bzw. der Entwurfsverfasserin muss vorliegen (§ 13 BauuntPrüfVO)
Beantragung
Den Antrag auf Baugenehmigung richten Sie bitte schriftlich an das Bauamt.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuelles:
Vorsprachen und sonstige Besprechungen können derzeit nur in dringenden Fällen, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 66, 93, regionaler Schienenverkehr
Haltestelle: Zitadellenweg
Linien: 64, 65
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Depue | Zoll- und Binnenhafen | +49 6131 12-3025 |
Frau Leinen-Reiber | Neustadt | +49 6131 12-3336 |
Herr Ries | Gonsenheim und Industriegebiet Mombach, Teilgebiet Laubenheim | +49 6131 12-3746 |
Frau Bullmann-Müller | Drais, Finthen, Lerchenberg, Marienborn | +49 6131 12-3208 |
Frau Hohs | Hartenberg-Münchfeld | +49 6131 12-3009 |
Herr Bungert | Weisenau, Teilgebiet Oberstadt | +49 6131 12-3198 |
Frau Scherer | Ebersheim, Mombach (ohne Industrie) | +49 6131 12-31-12 |
Frau Grill | Teilgebiet Altstadt (außer Bleichen- u. Ministeriumsviertel) | +49 6131 12-3119 |
Albersmann | Oberstadt (nur Universität, Zahlbach) | +49 6131 12-3114 |
Frau Bopp | Hechtsheim, Teilgebiet Altstadt (Bleichen- und Ministeriumsviertel) | +49 6131 12-3118 |
Frau Schnaidt | Bretzenheim, Teilgebiet Laubenheim | +49 6131 12-3125 |
Unterlagen
Es ist ein schriftlicher Bauantrag erforderlich.
Die Inhalte richten sich nach der Landesbauordnung (LBauO), der Bauunterlagenprüfverordnung (BauuntPrüfV) und anderen Vorschriften. Aufgrund der Komplexität ist der Bauantrag von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin bzw. einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (insbesondere Architektinnen und Architekten sowie besonders berechtigte Bauingenieurinnen und Bauingenieure) zu erstellen.
Unterlagen können Sie von Montag bis Freitag zwischen 6.30 Uhr und 18.00 Uhr in den grauen Briefkasten vor dem Bau C einwerfen oder Donnerstag während der Sprechzeiten (8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr) in der Registratur, Zimmer 115, abgeben.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Bauvorhaben und werden auf Grundlage einer Verordnung des Landes nach einem besonderen Gebührenverzeichnis berechnet.