Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen
Sie befinden sich hier:
  1. Verwaltung & Politik
  2. Bürgerserviceportal
  3. Ämter direkt
  4. Bauamt
  5. Bauaufsicht
  6. Rechtsangelegenheiten und Sonderaufgaben
  7. Baulastenverzeichnis (Auskunft, Abschrift)

Baulastenverzeichnis (Auskunft, Abschrift) 

Beschreibung

Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis wird auf schriftlichen Antrag beim Bauamt erteilt.

Der Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann per Post, Fax oder E-Mail über das ausgefüllte Formular erfolgen.

Eine telefonische Auskunft erfolgt nicht.

Bitte beachten Sie, dass Baulastauskünfte nur für die im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Mainz liegenden Stadtteile erteilt werden können (siehe Zuständigkeiten der Bauaufsicht in der linken Spalte).

Für Auskünfte betreffend angrenzender Gemeinden
(z.B. Wackernheim, Heidesheim, Budenheim, Bodenheim,
Nieder-Olm, Ober-Olm, Essenheim, Nackenheim) wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2299
Telefax
+49 6131 12-3785
E-Mail
bauamt-bauaufsichtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Vorsprachen und sonstige Besprechungen können nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung wahrgenommen werden.

Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Ammon Baulastauskünfte  +49 6131 12-3894

Unterlagen

ausgefülltes Formular (siehe Downloads/Links)

Gebühren

25 Euro wenn das Flurstück mit einer Baulast belastet/begünstigt ist
15 Euro wenn das Flurstück nicht belastet/begünstigt ist

Ein Gebührenbescheid wird nach schriftlicher Antragsstellung zusammen mit der Auskunft mitgeschickt.

Zahlungsart

per Überweisung

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Wochen nach Eingang des Antrages.
Wir bitten dies bei der Beantragung zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlagen

§86 Landesbauordnung (LBauO)

Der Gesetztestext sowie weitere bauordnungsrechtlich relevante Regelungen stehen auf der Interseite des Finanzministeriums zur Verfügung.