Teilbaugenehmigung beantragen
Kurzbeschreibung
Vor der endgültigen Baugenehmigung kann mit der Teilbaugenehmigung die Ausführung bestimmter Arbeiten gestattet werden.
Beschreibung
Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann nach § 73 Abs. 1 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Teile oder Bauabschnitte des Vorhabens auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden (Teilbaugenehmigung).
Gegenstand der Teilbaugenehmigung ist zum einen - als verfügender Teil - die Freigabe der vorbereitenden Baumaßnahmen. Zum anderen enthält die Teilbaugenehmigung - als feststellender Teil - ein sog. „vorläufiges positives Gesamturteil" hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, können Sie online über die Terminvereinbarung des Bauamtes, Abt. Bauaufsicht, einen Termin vereinbaren.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Frau Gehrmann | Altstadt (außer Bleichenviertel) |
| Frau Bopp | Bleichenviertel, Hechtsheim |
| Frau Cuhas | Bretzenheim (Bereich A), Zahlbach |
| Frau Mentes | Bretzenheim (Bereich B), Universität Campus |
| Frau Leinen-Reiber | Drais |
| Herr Robalino Urena | Ebersheim, Laubenheim |
| Frau Bock | Finthen, Neustadt (außer Zollhafen) |
| Frau Bullmann-Müller | Gonsenheim |
| Frau Hohs | Hartenberg-Münchfeld |
| Herr Bungert | Heiligkreuzareal, Lerchenberg, Zollhafen |
| Herr Krämer | Marienborn, Mombach und Industrie (Mombach-Neustadt) |
| Frau Güler | Oberstadt, Kliniken |
| Frau Hofmann | Weisenau (außer Heiligkreuzareal) |
| Frau Depue | – |
| Frau Grill | – |
Unterlagen
Eine Teilbaugenehmigung kann nur auf schriftlichen Antrag erteilt werden; diesem sind alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Da der Umfang der erforderlichen Unterlagen vom Umfang der Bauarbeiten abhängt, die freigegeben werden sollen, sind allgemeingültige Aussagen hierzu nicht möglich. Diese in Absprache mit der örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde festzulegen.
Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
Antragstellung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist in das Ermessen der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt.
Zuständige Stelle
Zuständig für die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage
Organisationen
- 60 02 01 Mainz-Nord (Drais, Finthen, Gonsenheim, Hartenberg-Münchfeld, Lerchenberg, Marienborn, Mombach, Neustadt), Werbeanlagen und Warenautomaten (60.02.01)
- 60 02 02 Mainz-Süd (Altstadt, Bretzenheim, Ebersheim, Hechtsheim, Oberstadt, Weisenau, Laubenheim, Oberstadt), Wiederholungsprüfungen (60.02.02)
- Bauaufsicht (60.02)
- Bauamt (60)
