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Arbeitserlaubnis beantragen 

Beschreibung

Wer aus einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staat kommt und in Deutschland  arbeiten möchte, braucht eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine damit verbundene Arbeitserlaubnis. Hierzu muss das Formblatt „Antrag auf Zustimmung zu einer Beschäftigung“ ausgefüllt (gegebenenfalls mit Unterstützung des zukünftigen Arbeitgebers) und bei der Ausländerbehörde eingereicht werden. Nach Rücksprache mit der Bundesagentur für Arbeit, die der Erwerbstätigkeit zustimmen muss, erhalten Sie von uns dann Ihre Aufenthaltserlaubnis. Auf dieser finden Sie dann auch Ihre Arbeitserlaubnis mit allen Informationen darüber, welche Erwerbstätigkeiten Sie ausüben dürfen.

Besonderheiten:

Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche:
Bei ausländischen Personen mit einem abgeschlossenem Hochschulstudium und nachweislich gesichertem Lebensunterhalt, können die deutschen Auslandsvertretungen ein Visum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland ausstellen. Dieses Visum ist maximal sechs Monate gültig und ist nicht gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis. Wurde ein potentieller Arbeitgeber gefunden, muss die entsprechende Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea und den Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und unter Abgabe des Formblattes „Antrag auf Zustimmung zu einer Beschäftigung“  bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten benötigen grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis.


Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten

  •  benötigen hierfür grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis
  •  auch für die Tätigkeit als Au-Pair ist dies notwendig


Die Ersterteilung sowie eine Verlängerung erfolgt nach:

  • Antragstellung beim zuständigen Sachbearbeiter
  • nach Einzelfallprüfung wird ggf. die Bundesagentur für Arbeit beteiligt

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
auslaenderbehoerdestadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • ausgefüllten Antrag
  • Arbeitsvertrag
  • Stellenbeschreibung vom Arbeitgeber
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

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