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Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studenten 

Beschreibung

Der Aufenthaltszweck "Studium" umfasst Sprachkurse zur Studienvorbereitung, Studienkolleg, erforderliche Praktika sowie ein grundständiges Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss an einer deutschen Hochschule bzw. ein Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudium (Postgraduiertenstudium) oder eine Promotion.

Die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken berechtigt auch zur Ausübung einer Beschäftigung

  •  für 120 Tage im Jahr oder
  •  240 Halbtage im Jahr
  •  für studentische Nebentätigkeiten


Beantragung
persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch, per E-Mail oder Online)

Ausländer mit inländischem Hochschulabschluss
Ausländische Studienabsolventen haben die Möglichkeit, die ihnen während des Studiums erteilte Aufenthaltserlaubnis nach erfolgreichem Abschluss des Studiums um bis zu 18 Monate zu verlängern, um sich einen ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz zu suchen.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
auslaenderbehoerdestadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

- gültiger Reisepass (mindestens noch 3 Monate gültig)
- aktuelle Studienbescheinigung
- aktuelle Krankenversicherungsnachweis (Mitgliedsbescheinigung)
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- vollständig ausgefüllter Antrag mit Unterschrift versehen
- aktueller Finanzierungsnachweise (Sperrkonto,
  Verpflichtungserklärung oder Stipendium)

Zahlungsart

Kartenzahlung bevorzugt

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