Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen
Sie befinden sich hier:
  1. Verwaltung & Politik
  2. Bürgerserviceportal
  3. Ämter direkt
  4. Bürgeramt
  5. Abteilung Ausländerangelegenheiten
  6. Aufenthaltstitel, Überträge (neuer Pass)

Überträge von Aufenthaltstiteln (neuer Pass) 

Beschreibung

Hat man einen neuen Pass erhalten, aber einen noch gültigen Aufenthaltstitel wird der Aufenthaltstitel übertragen.

Seit dem 01.09.2011 ersetzt der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) das bisherige Klebeetikett im Pass.

Anmerkung
Für die Aufnahme des Antrags können Sie während der Öffnungszeiten im Servicepoint der Abteilung Ausländerangelegenheiten, nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch, per E-Mail oder Online) vorsprechen.

Beantragung

  •  Die Vorsprache soll 4-6 Wochen vor Ablauf des Passes erfolgen
  •  Die persönliche Vorsprache ist ab dem 6. Lebensjahr notwendig
  •  Die Abgabe der Fingerabdrücke erfolgt vor Ort
  •  Es ist keine Beantragung durch einen Bevollmächtigten möglich


bei Minderjährigen zwischen 10 und 16 Jahren

  •  Antragsteller:in unterschreibt den Antrag persönlich
  •  Die Unterschrift der gesetzlichen Vertretung ist notwendig


Der eAT wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und im Anschluss wieder an die Ausländerbehörde gesendet.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
auslaenderbehoerdestadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

Beantragung:
- Vorlage des Passes
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- ggf. aktueller Bescheid über Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII

Abholung:
- persönliche Vorsprache
oder
- durch Bevollmächtigte:n

Abholung durch einen Bevollmächtigte:n:
- schriftliche Vollmacht (Vordruck)
- originale Ausweisdokumente beider Personen

Zahlungsart

Kartenzahlung bevorzugt

Hinweise

- die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten ihre dort eingetragene Gültigkeit bis längstens zum 31.08.2021

Gültigkeit

  •   richtet sich nach der Dauer der Aufenthaltserlaubnis
  •   bei unbefristeten Aufenthaltstiteln höchstens 10 Jahre
  •   grundsätzlich muss spätestens nach 10 Jahren ein neuer eAT ausgestellt werden