Aufenthaltserlaubnis für eine Berufsausbildung beantragen
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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung, Antrag
Unter diesem Link können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen und verlängern.
Kurzbeschreibung
Sie brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche, um eine qualifizierte Berufsausbildung zu absolvieren? Diese können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.
Beschreibung
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche erhalten, wenn Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren möchten, aber noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben. Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt, die mindestens 2 Jahre dauert.
Sie sollten das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und müssen Ihren Lebensunterhalt sowie Ihre Krankenversicherung ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen aufbringen.
Sie können während Ihres Aufenthalts eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche aufnehmen. Probebeschäftigungen sind bis zu zwei Wochen möglich.
Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie:
- über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen
- einen Schulabschluss haben, der Ihnen einen Hochschulzugang ermöglicht oder einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule
Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung ist befristetet. Sie kann maximal für bis zu 9 Monate erteilt werden.
Haben Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, benötigen Sie für Ihren Aufenthalt zur Studienbewerbung die Zustimmung der sorgeberechtigten Personen.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-FlügelKaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Herr Blind | – | +49 6131 12-3726 | |
| Herr Dernbach | – | ||
| Herr Levent Heise | Allgemeines Aufenthaltsrecht Buchstaben: Al, K | +49 6131 12-3275 | levent.heisestadt.mainzde |
| Frau Maia Italliantseva | – | ||
| Frau Mariami Sieben | – | ||
| Frau Michelle Simon | Allgemeines Aufenthaltsrecht Buchstabe: A | +49 6131 12-3478 | michelle.simonstadt.mainzde |
| Herr Olivar Zaya | Allgemeines Aufenthaltsrecht Buchstaben: Ah-Ak, G, R, U | +49 6131 12-3376 |
Gebühren
- Gebühr: 50,00 EUR
Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind. - Gebühr: 100,00 EUR
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
Fristen
- Widerspruchsfrist 1 Monat
- Geltungsdauer 9 Monate
- Antragsfrist 8 Wochen
Beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Was sollte ich noch wissen
Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
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