Wählbarkeitsbescheinigung beantragen
Beschreibung
Alle Menschen, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie wählbar sind.
Die Wählbarkeitsbescheinigung stellt das Wahlbüro der Landeshauptstadt Mainz aus.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große Bleiche (neue Stammadresse für ehemalige Rathauseinheiten)Große Bleiche /Löwenhofstraße 46 / 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Freitag, 8 bis 13 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78, 80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
Sie können den Antrag schriftlich oder persönlich stellen.
Wenn Sie ihn persönlich abgeben möchten, besuchen Sie uns im Stadthaus Große Bleiche, Zimmer 4.074a und 4.073. Sie müssen zuvor keinen Termin vereinbaren. Den Vordruck müssen Sie nicht mitbringen.
Die Sprechzeiten sind:
Montag bis Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 13 Uhr
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, können Sie das tun:
- per Post
- per E-Mail (wahlenstadt.mainzde)
- per Fax
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
persönlich: sofort
schriftlich: 1 Tag
Rechtsgrundlagen
Grundlage sind die jeweils maßgeblichen §§ des Kommunalwahlgesetzes, des Landeswahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes und des Europawahlgesetzes.
Voraussetzungen
Der Wohnsitz ist Mainz.
