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Wählbarkeitsbescheinigung beantragen 

Beschreibung

Alle Menschen, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie wählbar sind.

Die Wählbarkeitsbescheinigung stellt das Wahlbüro der Landeshauptstadt Mainz aus.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche (neue Stammadresse für ehemalige Rathauseinheiten)
Große Bleiche /Löwenhofstraße 46 / 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Freitag, 8 bis 13 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78, 80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Unterlagen

Sie können den Antrag schriftlich oder persönlich stellen.

Wenn Sie ihn persönlich abgeben möchten, besuchen Sie uns im Stadthaus Große Bleiche, Zimmer 4.074a und 4.073. Sie müssen zuvor keinen Termin vereinbaren. Den Vordruck müssen Sie nicht mitbringen.

Die Sprechzeiten sind:
Montag bis Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 13 Uhr

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, können Sie das tun:

  • per Post
  • per E-Mail (wahlenstadt.mainzde)
  • per Fax

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

persönlich: sofort 
schriftlich: 1 Tag

Rechtsgrundlagen

Grundlage sind die jeweils maßgeblichen §§ des Kommunalwahlgesetzes, des Landeswahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes und des Europawahlgesetzes.

Voraussetzungen

Der Wohnsitz ist Mainz.