Wählbarkeitsbescheinigung beantragen
Beschreibung
Wenn Sie als Bewerberin oder Bewerber, zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises antreten, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.
Alle Menschen, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie wählbar sind.
Die Wählbarkeitsbescheinigung stellt das Wahlbüro der Landeshauptstadt Mainz aus.
Sie können den Antrag schriftlich oder persönlich stellen.
- persönlich:
- Stadthaus Große Bleiche, Zimmer 4.074a und 4.073
- Montag bis Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag: 8 Uhr bis 13 Uhr
- vorherige Terminvereinbarung nicht erforderlich (aber ratsam)
- Vordruck muss nicht mitgebracht werden (ist vorhanden)
- schriftlich:
- per Post
- per E-Mail (wahlenstadt.mainzde)
- per Fax
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Peter Frommelt | +49 6131 12-1515 | wahlenstadt.mainzde |
Frau Brigitte Lehn | +49 6131 12-1515 | wahlenstadt.mainzde |
Unterlagen
- persönliche Vorsprache: Personalausweis bzw. Reisepass
- schriftliche Antragstellung: Vordruck
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
persönlich: sofort
schriftlich: 1 Tag
Rechtsgrundlagen
Grundlage sind die jeweils maßgeblichen §§ des Kommunalwahlgesetzes, des Landeswahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes und des Europawahlgesetzes.
Voraussetzungen
Der Wohnsitz ist Mainz.