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Wählbarkeitsbescheinigung beantragen 

Beschreibung

Wenn Sie als Bewerberin oder Bewerber,  zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises antreten, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.

Alle Menschen, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie wählbar sind.

Die Wählbarkeitsbescheinigung stellt das Wahlbüro der Landeshauptstadt Mainz aus.

Sie können den Antrag schriftlich oder persönlich stellen.

  • persönlich:
    • Stadthaus Große Bleiche, Zimmer 4.074a und 4.073
    • Montag bis Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag: 8 Uhr bis 13 Uhr
    • vorherige Terminvereinbarung nicht erforderlich (aber ratsam)
    • Vordruck muss nicht mitgebracht werden (ist vorhanden)
  • schriftlich:
    • per Post
    • per E-Mail (wahlenstadt.mainzde)
    • per Fax

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Unterlagen

  • persönliche Vorsprache: Personalausweis bzw. Reisepass
  • schriftliche Antragstellung: Vordruck

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

persönlich: sofort
schriftlich: 1 Tag

Rechtsgrundlagen

Grundlage sind die jeweils maßgeblichen §§ des Kommunalwahlgesetzes, des Landeswahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes und des Europawahlgesetzes.

Voraussetzungen

Der Wohnsitz ist Mainz.