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Nutzung städtischer Sportanlagen beantragen 

Kurzbeschreibung

Die Dienstleistung umfasst die Vergabe von Nutzungszeiten an Vereine, Schulen und private Nutzer:innen. Darüber hinaus umfasst sie auch die Vergabe von gesonderten Veranstaltungen an Vereine und private Nutzer:innen.

Beschreibung

Bitte reichen Sie den Antrag schriftlich per Post oder per E-Mail ein. Wir prüfen Ihren Antrag, befürworten ihn oder lehnen ihn ab. Bei einer Befürwortung reserviert die Sportverwaltung die Sportanlage und Sie erhalten einen Genehmigungsbescheid.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche (neue Stammadresse für ehemalige Rathauseinheiten)
Große Bleiche /Löwenhofstraße 46 / 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2016
E-Mail
sportplaetzestadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuelle Information: 
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78, 80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Gebühren

  • Sportliche Nutzung für Mainzer Vereine: kostenfrei
  • Verkaufsgebühren bei Wettkämpfen: 18 Euro pro Tag
  • Überstundengebühren für Personal: 17 Euro pro angefangene halbe Stunde
  • Nutzungsgebühren ab 100 Euro bei außersportlichen Veranstaltungen, abhängig von der Mietfläche

Zahlungsart

Die Zahlung erfolgt per Überweisung an die Stadtkasse der Stadtverwaltung Mainz.

Rechtsgrundlagen

  • Sportförderungsgesetz Rheinland-Pfalz, Bedingungen für die Überlassung städtischer Sportanlagen

Hinweise

Die Bearbeitungszeit beträgt 1 bis 3 Wochen.